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Celebrity cruises
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PRÄAMBEL

Die Bestellung von Kreuzfahrten auf der Website celebritycruises.de wird von der Firma CRUISELINE durchgeführt. Diese Kreuzfahrtbestellung unterliegt der Annahme durch den Käufer und gilt als vorbehaltlose Annahme der nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen. Diese Verkaufsbedingungen sind für den Käufer verbindlich, unabhängig von besonderen Klauseln, die er hinzugefügt hat - außer mit ausdrücklicher Zustimmung von CRUISELINE - und unabhängig von den von CRUISELINE herausgegebenen Werbedokumenten.

Artikel 1: GEGENSTAND

Diese Verkaufsbedingungen sollen die Rechte und Pflichten des Käufers in Bezug auf die im Online-Katalog von CRUISELINE verkauften Kreuzfahrten und Reisen im Rahmen eines Fernverkaufssystems für Kreuzfahrten präzisieren.

Artikel 2: IDENTIFIKATION DES ANBIETERS DER KREUZFAHRTANGEBOTE

Das durch diese Verkaufsbedingungen geregelte Angebot zum Verkauf von Kreuzfahrten wird von der Firma CRUISELINE SAM, einer monegassischen Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 150.000 Euro, angeboten. Sie ist im Handels- und Industrieregister unter der Nummer 05S04380 eingetragen und verfügt über eine Betriebserlaubnis gemäß Ministerialerlass Nr. 2005-286 vom 7. Juni 2005 sowie über ein IATA-Akkreditierungszertifikat Nr. 202 465 05, das uns die Ausstellung von Flugtickets ermöglicht. Der Firmensitz von CRUISELINE SAM befindet sich in der 1 rue du Gabian -- Le Thalès C 98 000 Monaco. Die Kontaktdaten von CRUISELINE sind wie folgt:

  • Telefon: +49 (0)89 37040179
  • E-Mail: infode@celebritydeutschland.de

Artikel 3: WESENTLICHE MERKMALE DER REISEN

Die wesentlichen Merkmale der im Online-Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten sind unter den folgenden Bedingungen definiert. In jedem Fall sind die Präsentationsfotos der im Online-Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten nicht vertraglich bindend und können CRUISELINE gegenüber dem Käufer nicht haftbar machen.

  1. Dauer der Kreuzfahrt: Der Abreisetag ab dem Check-in am Flughafen oder Hafen und der Rückreisetag bis zur Ankunftszeit am Flughafen oder Hafen sind in der Reisedauer enthalten. Die Ankunft am Kreuzfahrtort am ersten Tag kann sehr spät, sogar in der Nacht, erfolgen. Ebenso kann der Rückflug früh am Morgen stattfinden, was bedeutet, dass der Käufer mitten in der Nacht vom Kreuzfahrtort abreisen muss. Sollte aufgrund der von den Fluggesellschaften oder anderen Transportunternehmen auferlegten Zeitpläne die erste und/oder letzte Nacht durch eine späte Ankunft oder eine frühe Abreise verkürzt werden, ist keine Rückerstattung möglich. Für den Rückflug ist der Käufer verpflichtet, seinen Platz spätestens 72 Stunden vor dem Rückflugdatum zu bestätigen.
  2. Mahlzeiten: Für einen einwöchigen Aufenthalt, der 7 Nächte umfasst: Die Halbpension umfasst 7 Frühstücke und 7 Mahlzeiten, und die Vollpension umfasst 7 Frühstücke und 14 Mahlzeiten. Die im Flugzeug servierten Mahlzeiten sind in den oben genannten Zählungen enthalten. Jede zusätzliche Mahlzeit, die bereitgestellt werden muss, ist kostenpflichtig. Jede nicht eingenommene Mahlzeit, beispielsweise aufgrund von Flugzeiten, wird nicht erstattet.
  3. Verfügbarkeit der Kreuzfahrten: Die im Online-Katalog von CRUISELINE präsentierten Kreuzfahrten, deren Fernverkauf durch diese Verkaufsbedingungen geregelt wird, sind verfügbar, solange die betreffende Reise oder der Aufenthalt im Online-Katalog von CRUISELINE erscheint und bis die verfügbaren Plätze erschöpft sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Reise oder des Aufenthalts wird der Käufer gemäß den oben genannten Bestimmungen der Reiseverkaufsregelung informiert.

Artikel 4: DAUER DES ANGEBOTS

Die im Online-Katalog von CRUISELINE enthaltenen Kreuzfahrtangebote, die durch diese Verkaufsbedingungen geregelt werden, sind für jede Kreuzfahrt gültig, die in diesem Katalog enthalten ist, solange dieser online bleibt und bis die verfügbaren Plätze erschöpft sind.

Artikel 5: PREIS

Der Preis ist für jede im Online-Katalog von CRUISELINE aufgeführte Kreuzfahrt in Euro angegeben. Der Preis versteht sich einschließlich aller Steuern, mit Ausnahme der Flughafengebühren, wie diese Gebühren zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch den Käufer gemäß den Bedingungen in Artikel 6 unten festgelegt sind. Vom Preis ausgeschlossen sind jedoch alle Dienstleistungen vor dem Check-in am Flughafen sowie Impfkosten, Getränke, Trinkgelder und alle persönlichen Ausgaben. Die Preise werden auf der Grundlage der Anzahl der Übernachtungen und nicht der ganzen Tage berechnet. Es wird keine Ermäßigung auf den im Online-Katalog von CRUISELINE angegebenen Preis gewährt, außer denjenigen, die für die betreffenden Kreuzfahrten und gemäß den von den technischen Organisatoren angebotenen Ermäßigungen vorgesehen sind. Der dem Käufer garantierte Preis ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Katalog von CRUISELINE angegeben ist, welche durch die Bestätigung der Bestellung durch den Käufer gemäß den Bedingungen in Artikel 6 unten dokumentiert wird. Der garantierte Preis kann jedoch je nach Ausführungszeitraum der Reise oder des Aufenthalts und manchmal je nach Anzahl der Teilnehmer variieren. Diese Elemente sind in Preistabellen für jede der im Online-Katalog von CRUISELINE angebotenen Reisen angegeben. CRUISELINE und die technischen Organisatoren behalten sich das Recht vor, die Verkaufspreise der im Online-Katalog von CRUISELINE aufgeführten Kreuzfahrten jederzeit zu ändern, insbesondere aus Gründen des Kraftstoffpreises, der Flugtarife, der Wechselkurse oder der gesetzlichen oder behördlichen Steuern.

Änderungs- oder Stornierungsgebühren können erhoben werden. Diese Gebühren entsprechen mindestens denen, die vom technischen Organisator oder dem Transporteur festgelegt wurden, wobei CRUISELINE zusätzlich eigene Gebühren erheben kann.

Artikel 6: ANNAHME DES ANGEBOTS

Für jede der angebotenen Kreuzfahrten wird die Annahme des Angebots durch den Käufer durch die Validierung im Rahmen des Online-Katalogs von CRUISELINE durch einen "Validierungsklick" aller folgenden Informationen, von denen einige fett gedruckt sind und vom Käufer ausgefüllt werden müssen (insbesondere die Angabe der Bankdaten), konkretisiert:

Name des Käufers

Vorname

Adresse

Lieferadresse (falls abweichend)

E-Mail

Telefon (optional)

Die Servicegebühren, auch Trinkgelder / Aufenthaltsgebühren / Aufenthaltssteuern genannt, sind obligatorisch und müssen am Ende des Aufenthalts an Bord vom Passagier bezahlt werden. Diese Gebühren dienen dazu, die besten Qualitätsstandards für die an Bord angebotenen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Ihr Betrag variiert je nach Reederei, Zielort und Dauer der Kreuzfahrt. Der Preis beträgt indikativ zwischen 18€ und 23€ / Tag / Person / je nach Kategorie. Wir laden unsere Kunden ein, direkt unsere Reservierung zu kontaktieren, um den entsprechenden Tarif für ihre Kreuzfahrt zu erhalten unter der Nummer: 0049 (0) 89 37040179.

Diese Gebühren können in einigen Paketen enthalten sein, die von der Firma Celebrity Cruises angeboten werden.

Zusätzlich wird eine 20%ige Trinkgeldpauschale automatisch zu allen Vorab- und Bordkäufen von Spa- und Salon-Dienstleistungen, Getränken und Getränkepaketen, Spezialitätenrestaurants und Spezialitätenrestaurant-Paketen, Zimmerservice und Minibar-Käufen hinzugefügt.

Artikel 7: STORNIERUNG

CRUISELINE behält sich das Recht vor, den Kunden die von der Reederei im Falle einer Änderung des Namens der Passagiere, der Transportdokumente sowie der Änderung der Kabinenbelegung erhobenen Gebühren in Rechnung zu stellen. Schließlich behält sich CRUISELINE das Recht vor, die geltenden Stornierungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften anzuwenden. Die Stornierungsgebühren werden auf den Gesamtbetrag der Buchung ohne Versicherung berechnet. Die Versicherung muss vollständig bezahlt werden. Es fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Gesamtbetrags der Reise an, mindestens jedoch 150 € pro Person, zusätzlich zu den Stornierungsgebühren.

Alle Kreuzfahrten

Tage bis zum Abreisedatum Stornierungsgebühr (pro Gast)

35+ Tage: Nur Einzahlung (einschließlich erhöhter Anzahlungen für nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen)

34 - 20 Tage: 75% des Gesamtpreises

19 Tage oder weniger: 90% des Gesamtpreises

Hinweis: Die Mindeststornogebühren entsprechen immer dem Verlust der Anzahlung (einschließlich eines erhöhten Anzahlungsbetrags, der sich aus einem "Build your own"-Paket ergibt). In Fällen, in denen die geleistete Anzahlung höher ist als die Stornogebühr von 25/50/75 % des Kreuzfahrtpreises, ist der höhere der beiden Beträge als Stornogebühr zu zahlen, d. h. der volle Anzahlungsbetrag wird einbehalten.

In jedem Fall werden die Änderungs- oder Umbuchungsgebühren nicht zurückerstattet. Bitte beachten Sie Abschnitt 9, wenn Sie eine wesentliche Änderung vornehmen, da Ihre Buchungsänderung als Stornierung Ihrer ursprünglichen Buchung behandelt werden kann und Stornierungsgebühren anfallen. Daher wird eine neue Buchung erstellt, die alle neuen Geschäftsregeln oder Bedingungen enthält.

Bitte beachten Sie: Das Abreisedatum ist das Datum, an dem die von Ihnen bei uns gebuchten Arrangements beginnen. Je nach Stornierungsgrund können Sie die Stornierungskosten (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) gemäß den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zurückfordern. Der Anspruch muss direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. Verringert sich durch eine Stornierung die Zahl der voll zahlenden Teilnehmer unter die Zahl, auf der der Preis, die Zahl der Freiplätze und/oder die für Ihre Buchung vereinbarten Ermäßigungen beruhten, werden wir diese Posten neu berechnen und Ihnen den entsprechenden höheren Preis in Rechnung stellen. Für Gäste, die an Bord eines unserer Schiffe buchen, können andere Stornierungsbedingungen gelten. Nähere Informationen erhalten Sie zum Zeitpunkt der Buchung.

Das "Best Fly Package"-Angebot gilt für neue Buchungen oder bestehende Buchungen, in diesem Fall gilt der aktuelle Kreuzfahrtpreis zum Zeitpunkt der Hinzufügung des "Best Fly Package", für eine Auswahl an Mittelmeer- und Karibikkreuzfahrten.

Das "Best Fly Package" umfasst Hin- und Rückflüge in der Economy-Klasse, Flughafengebühren, ein aufgegebenes Gepäckstück und Transfers Flughafen-Hafen-Flughafen. Die Flüge starten ausschließlich von oder landen an den Flughäfen in Frankfurt oder München. Alle zugewiesenen Flüge fallen mit dem Einschiffungstag (Hinflug) und dem Ausschiffungstag (Rückflug) zusammen. Für Karibikkreuzfahrten wird der Hinflug einen Tag vor dem Einschiffungsdatum geplant, und eine Hotelübernachtung vor der Kreuzfahrt ist inbegriffen, nur auf Zimmerbasis, vorzugsweise in der Nähe des Einschiffungshafens oder des Ankunftsflughafens, sowie Transfers Flughafen-Hotel, Hotel-Hafen und Hafen-Flughafen.

Sobald die Reservierung des "Best Fly Package" vorgenommen wurde, werden keine Änderungen oder Korrekturen der Passagiernamen akzeptiert. Änderungen an der Buchung nach dem Akzeptanzdatum des "Best Fly Package" führen zum Verlust aller Rechte auf die Aktion. Sobald die Flüge zugewiesen und die Tickets ausgestellt wurden, gilt im Falle einer Stornierung zwischen 60 Tagen und 0 Tagen vor dem Einschiffungsdatum die maximale Stornogebühr in Höhe des gesamten bestätigten Betrags des "Best Fly Package", zusätzlich zu den Standard-Stornogebühren für den Kreuzfahrtpreis, die je nach der vor dem Einschiffungsdatum gegebenen Kündigungsfrist variieren.

Wenn die Flugtickets mehr als 60 Tage vor dem Abreisedatum ausgestellt werden müssen, wird die Frist für die Ticketausstellung per E-Mail mitgeteilt, in diesem Fall führt jede Stornierung des "Best Fly Package" ab diesem Datum zu einer maximalen Stornogebühr in Höhe des gesamten Betrags des "Best Fly Package".

Artikel 7 bis: ÄNDERUNG AUF INITIATIVE DES KUNDEN

i) Namensänderungen (die Ersetzung der Daten eines Gastes durch einen anderen) können bis zu 7 Tage vor der Abfahrt beantragt werden, wobei eine Gebühr von € 50 pro Namensänderung pro Buchung erhoben wird. Der Ersatzgast muss alle notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Kreuzfahrt erfüllen (z. B. Alter, Gesundheitszustand und Visabestimmungen). Namensänderungen des Hauptgastes oder beider Namen auf einer Buchung werden als Umbuchung gewertet.

ii) Alle anderen Änderungen (z. B. Transfers, Änderungen des Schiffs, des Abfahrtsdatums, der Kabine, der Flüge oder der Marke) können bis zum Fälligkeitsdatum der Abschlusszahlung beantragt werden, wobei eine Gebühr von 75 € pro Gast und Buchung erhoben wird.

Achtung: Im Falle von Leistungen, die einen Lufttransport beinhalten, können diese Gebühren bis zur Höhe des vollen Preises des Hin- und Rückflugtickets steigen.

Im Falle einer Änderung der Kreuzfahrt muss die Ersatzkreuzfahrt einen gleichwertigen oder höheren Wert haben. Wenn der aktuelle Tarif der neuen Buchung niedriger ist als der der ursprünglichen Kreuzfahrt, wird dem Passagier keine Rückerstattung geschuldet.

Im Falle einer Änderung des Abreisedatums der Kreuzfahrt auf Initiative des Kunden wird das Datum der ersten Kreuzfahrt für die Anwendung der Verkaufs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen berücksichtigt.

Der Kunden hat somit eine Frist von sieben Tagen, um sein Widerrufsrecht auszuüben, nicht nur beim Abschluss eines Verkaufs, sondern auch bei der Bildung eines jeden Dienstleistungsvertrags, mit Ausnahme bestimmter Waren oder Dienstleistungen (Artikel L. 121-20 des Kundegesetzbuchs, Verordnung Nr. 2001-741, 23. August 2001, Artikel 5).

Jedoch gemäß Artikel L. 121-20-4 2° des Kundegesetzbuchs (Verordnung Nr. 2001-741, 23. August 2001, Artikel 5) "sind die Bestimmungen der Artikel L. 121-18, L. 121-19, L. 121-20 und L. 121-20-1 nicht auf Verträge anwendbar, die die Erbringung von Unterkunfts-, Transport-, Restaurant- oder Freizeitdienstleistungen zum Gegenstand haben, die zu einem bestimmten Datum oder nach einer bestimmten Periodizität erbracht werden müssen. Folglich kann eine Person, die eine Reise über das Internet für ein bestimmtes Datum bucht, die sieben Tage Widerrufsfrist nicht nutzen, um ihre Buchung zu stornieren. Wenn der Kunde die Zahlung blockiert, kann der Anbieter rechtliche Schritte einleiten, da er das Engagement des Kunden und die daraus resultierende Forderung nachweisen kann.

Artikel 8: ZAHLUNG

Sie müssen eine Anzahlung leisten, um Ihre Kreuzfahrt zu reservieren. Die Höhe der Anzahlung hängt unter anderem von der Dauer der Kreuzfahrt, dem gewählten Paket und der Kabinenkategorie ab und kann sich jederzeit ändern. Wenn Sie mehrere Buchungen vornehmen oder aufeinanderfolgende Kreuzfahrten buchen, ist für jede einzelne Kreuzfahrt eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung wird Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Sofern auf Ihrer Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, müssen Sie die entsprechenden Beträge wie folgt zahlen:

Für Standard-Kabinen (Anzahlung pro Person):

für 1 -- 5 Nächte: 100 EUR/CHF pro Person

für 6 -- 14 Nächte: 165 EUR/CHF pro Person

für 15 Nächte und mehr: 490 EUR/CHF pro Person

Für alle Suiten gilt: Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises (bei Doppelbelegung) ist erforderlich. Wenn der Wert von 10 % unter dem aktuellen Standardbetrag für die Anzahlung liegt, wird der Standardbetrag angewendet.

Für alle Galapagos-Kreuzfahrten ist eine nicht erstattungsfähige Kaution in Höhe des höheren Betrags von (i) der Suitenkaution oder (ii) 720 EUR/CHF zu hinterlegen.

Entscheidend ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Anschlussaufenthalte/Hotels.

Die Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und dem vereinbarten Entgelt (Restzahlung) ist spätestens 35 Tage vor Reiseantritt, wie in der Reisebestätigung ausgewiesen, bzw. 120 Tage vor Reiseantritt bei ausgewählten Reisen ab 15 Nächten fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diesen Betrag unaufgefordert zu zahlen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist buchen, müssen Sie den gesamten Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung bezahlen. Bei Buchungen, die Flüge einschließen, kann eine höhere Anzahlung verlangt werden, um die Flüge zu garantieren. Eine Erhöhung der Anzahlung wird zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Die Zahlung der Anzahlung bedeutet die Annahme des Vertrags und seiner Bedingungen.

Der Käufer muss die vollständige Zahlung seiner Kreuzfahrtbestellung per Kreditkarte oder Banküberweisung zum Zeitpunkt der Annahme des Verkaufsangebots von CRUISELINE gemäß den Bedingungen in Artikel 6 oben leisten.

Der Käufer garantiert CRUISELINE bei der Validierung seiner Bestellung, dass er gegenüber dem Herausgeber der Zahlungskarte in ordnungsgemäßer Lage ist. Die Validierung durch den Käufer der Übermittlung seiner Kreditkartennummer, wie im Rahmen der Validierung der Bestellung gemäß Artikel 6 oben vorgesehen, gilt als Annahme durch den Käufer der vollständigen Zahlung des Preises, der seiner Bestellung entspricht. Jeder Zahlungsverzug der Bestellung innerhalb der festgelegten Fristen, sei es der Gesamtpreis, eine Anzahlung oder der Restbetrag, führt zur Stornierung der Bestellung und alle in diesen Bedingungen vorgesehenen Folgen einer Stornierung auf Initiative des Kunden gelten, insbesondere die Anwendung der Stornierungsgebühren. Celebrity Cruises Kreuzfahrten müssen 35 Tage vor Abreise vollständig bezahlt werden. Für Reiserouten von mehr als 15 Tagen müssen die Kreuzfahrten 120 Tage vor Abreise vollständig bezahlt werden. Die Bedingungen gelten für alle Buchungen ab dem 02.04.2024.

Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 r BGB in Deutschland/ § 6 II Nr.4 PRG in Österreich/ nach dem Bundespauschalreisegesetz in der Schweiz, bzw. nach den Bestimmungen des Landes, in dem die Reise angeboten wird, abgesichert. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie vom Kundengeldversicherer oder auf dessen Veranlassung eine Bestätigung gemäß Art. 252 EG-BGB (Sicherungsschein in Deutschland, bzw. dessen Äquivalent in Österreich im EU-Vordruck, oder Insolvenzversicherungsbestätigung in der Schweiz, bzw. entsprechend den nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Reise angeboten wird) als Nachweis.

Artikel 9: FORMALITÄTEN

Für alle im CRUISELINE Online-Katalog vorgestellten und durch diese Verkaufsbedingungen geregelten Kreuzfahrten muss der Käufer im Besitz eines oder mehrerer der folgenden gültigen Pflichtdokumente sein: Reisepass, Personalausweis, elterliche Genehmigung, Visum, ärztliches Attest, Impfpass usw.

Die im CRUISELINE Online-Katalog genannten Formalitäten sind unverbindlich.

Die Erfüllung der Formalitäten obliegt dem Käufer der Kreuzfahrt, der sich vor der Abreise über eventuell eingetretene Änderungen informieren muss. Die Kosten für diese Überprüfung trägt der Käufer.

Die gekaufte Kreuzfahrt kann in keinem Fall erstattet werden, wenn der Käufer aufgrund der Nichtvorlage gültiger Dokumente (Reisepass, Visum usw.) nicht in der Lage ist, zum angegebenen Datum auf seinem Bestellschein abzureisen. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten für die Stornierung dieser Reise oder des Aufenthalts.

Für den Rückflug ist es obligatorisch, dass der Käufer seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor dem Rückflugdatum vor Ort bestätigt.

1. Reisen und Gesundheit

Es liegt in der Verantwortung des Nutzers der Website und des Reisenden, sich über die notwendigen gesundheitlichen Bedingungen und Formalitäten für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise zu informieren. Ebenso liegt es in Ihrer Verantwortung, sich über die sich möglicherweise ändernden gesundheitlichen Informationen zu informieren, indem Sie die folgenden Websites konsultieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/

https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit

Um Unannehmlichkeiten während der Reise zu vermeiden, wird dringend empfohlen, einen gültigen Reisepass anstelle eines Personalausweises zu verwenden. Bitte behalten Sie daher weiterhin immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

2. Schwangere Frauen

„An Bord der Schiffe ist die medizinische Ausstattung nicht für Geburten geeignet, daher können die Reedereien keine Reservierung akzeptieren oder eine Passagierin transportieren, die am Ende der Kreuzfahrt 24 Wochen oder länger schwanger ist. Jede Passagierin, die nach einer Reservierung schwanger wird, muss unseren Service so früh wie möglich informieren, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, andernfalls lehnt unser Unternehmen jegliche Verantwortung oder Verpflichtung ab. Daher müssen die Kundinnen nachweisen können, dass sie weniger als 24 Wochen schwanger sind, um an Bord gehen zu können."

Artikel 10: VERANTWORTUNG DER TRANSPORTDIENSTLEISTER

Der Reeder hat die Möglichkeit, dem Passagier eine andere Kabine als die ursprünglich festgelegte zuzuweisen, sofern diese derselben oder einer höheren Kategorie angehört. Im Falle eines Verkaufs mit der Formel "Garantie-Kabine" verpflichtet sich der Reeder, die Verfügbarkeit und den Preis der Kabine zu garantieren. Die Zuweisung dieser Kabine wird dem Kunden spätestens beim Einsteigen mitgeteilt, da es sich um eine physisch zum Zeitpunkt der Reservierung nicht verfügbare Kabine handelt. In diesem speziellen Fall behält sich der Reeder das Recht vor, eine Kabine mit getrennten Betten, Etagenbetten, reserviert für Personen mit eingeschränkter Mobilität, eine Kabine mit eingeschränkter Sicht oder einen Kabinenwechsel während der Kreuzfahrt zuzuweisen. Garantie-Kabine Vierbett: Der Reeder kann den Passagieren zwei Doppelkabinen zuweisen. CRUISELINE kann nicht für die Verantwortung der Transportanbieter, die die Transfers oder den Transport von Passagieren und Gepäck durchführen, haftbar gemacht werden. Daher kann CRUISELINE nicht für die Zeitpläne, Änderungen der Zeitpläne, Tage, Routen, Transportanbieter, Flugzeuge, die Anzahl oder Auswahl der Verbindungen, Änderungen der Flughäfen verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines Flughafenwechsels bleiben die Kosten für Shuttle, Taxi, Bus usw. beim Käufer. Die im Online-Katalog von CRUISELINE angegebenen Zeitpläne und Angaben zu den Zeitplänen sind rein indikativ.

Die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften oder anderer Transportanbieter, die andere Transportmittel nutzen und an den im Online-Katalog von CRUISELINE präsentierten Kreuzfahrten teilnehmen, sowie deren Vertreter, Agenten oder Mitarbeiter sind im Falle von Schäden, Beschwerden oder Ansprüchen jeglicher Art ausschließlich auf die Bedingungen des Lufttransports oder anderer Transportmittel für Passagiere und deren Gepäck beschränkt.

CRUISELINE kann nicht für die Verantwortung der Transportanbieter, die die Transfers oder den Transport von Passagieren und Gepäck durchführen, haftbar gemacht werden.

CRUISELINE macht den Käufer auf die folgenden Umstände aufmerksam, die die Verantwortung von CRUISELINE bei der Durchführung der im Online-Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten einschränken können: Die spezifischen Anforderungen des Lufttransports, insbesondere im Zusammenhang mit der Überlastung des Luftraums, den Luftverkehrsregeln, der Bearbeitungszeit der Flugzeuge auf den Flughäfen, die dem wesentlichen Anliegen der Sicherheit der beförderten Passagiere untergeordnet sind, können die Fluggesellschaften dazu veranlassen, die geplanten Zeiten sowohl für Linien- als auch für Sonderflüge zu ändern.

Daher kann jede Verkehrsunregelmäßigkeit nicht die Verantwortung von CRUISELINE begründen.

Artikel 10 bis: UNTERKUNFT AN BORD ODER IM HOTEL

Im Falle einer „Garantiekabine“ kann dem Passagier während der Kreuzfahrt eine andere Kabine zugewiesen werden. Die Unterbringung erfolgt in einer Kabine derselben oder einer höheren Kategorie, wobei sich die Lage der Kabine unterscheiden kann. Bei dreifachen oder vierfachen „Garantiekabinen“ kann dem Passagier aufgrund der begrenzten Anzahl solcher Kabinen stattdessen zwei Kabinen zugewiesen werden.

Artikel 11: VERANTWORTUNG DER ORGANISATOREN

Für jede Leistung, bei der auf die besonderen Verkaufsbedingungen des technischen Veranstalters verwiesen wird, gelten ausschließlich die Bedingungen des Veranstalters.

Alle Veranstalter der im Online-Katalog von CRUISELINE angebotenen Kreuzfahrten, die durch diese Verkaufsbedingungen geregelt werden, sind gemäß den geltenden Gesetzen durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt und halten sich an die von den Behörden empfohlenen Bedingungen.

Jede verspätete Ankunft für die Kreuzfahrten muss dem Kreuzfahrtleiter gemeldet werden, andernfalls wird die Leistung vom örtlichen Vertreter des technischen Organisators übernommen, und die Verantwortung liegt allein beim Käufer.

Alle Reedereien behalten sich das Recht vor, eine Kreuzfahrt zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde kann in diesem Fall eine Ersatzkreuzfahrt akzeptieren oder die erhaltenen Beträge zurückerstattet bekommen, hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Im Falle einer Krisensituation (Streik, Unruhen, Konflikt, Anschlag, gesundheitliche Bedingungen, schlechte Wetterbedingungen) oder aus anderen technischen Gründen kann die Reederei jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eine Abfahrt oder einen Zwischenstopp absagen, vorverlegen oder verzögern oder gegebenenfalls das Schiff oder den Zwischenstopp wechseln und haftet nicht gegenüber den Passagieren im Falle einer Absage, Vorverlegung, Verzögerung, Änderung oder Substitution.

Bezüglich der Bedingungen für jede Kreuzfahrt in Bezug auf Zeitpläne, Routen, Änderungen, Anmeldungen und Stornierungsbedingungen wird der Käufer gebeten, die für jede im Online-Katalog von CRUISELINE angebotene Kreuzfahrt angegebenen Details zu beachten.

Bestimmte Informationen können jedoch nur unter Vorbehalt der Wetterbedingungen oder äußerer Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen und den Ablauf besonderer Ereignisse beeinflussen können, gegeben werden.

Abfahrten in der Weihnachtszeit können von den technischen Organisatoren besondere Stornierungsbedingungen, Anzahlungsbedingungen, Kreuzfahrtdauerbeschränkungen usw. erfordern. Diese Elemente sind für jede im Online-Katalog von CRUISELINE angebotene Reise oder Aufenthalt angegeben.

Artikel 12: BESCHWERDEN

Jede Stornierungsanfrage muss per Einschreiben oder per Email an infode@celebritydeutschland.de erfolgen. Als wirksames Datum gilt das Datum, an dem das Schreiben des Käufers bei CRUISELINE eingeht. Bezüglich der Reklamationen des Käufers hinsichtlich des Ablaufs oder der Organisation der Reise sind diese innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich an CRUISELINE zu richten. Diese Reklamation muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Jede Reklamation, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht wird, wird abgelehnt. CRUISELINE fordert den Käufer auf, im Falle von Schwierigkeiten während der Kreuzfahrt (Diebstahl, zusätzliche Gebühren durch einen örtlichen Anbieter, Verspätungen usw.) die Tatsachen schriftlich von den Behörden oder dem örtlichen Vertreter des lokalen Organisators bestätigen zu lassen. Reklamationen sind per Einschreiben mit Rückschein an CRUISELINE Service Réclamations - 1 rue du gabian Le thalès MC 98 000 Monaco oder per Email an infode@celebritydeutschland.de zu richten.

Artikel 13: FEHLENDE REGISTRIERUNG

Im Allgemeinen beginnt das Einsteigen vier Stunden vor der Abfahrt. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mindestens zwei Stunden vor der Abfahrt zum Einsteigen einfinden, die Gangway wird eineinhalb Stunden vor der Abfahrt entfernt. Für späte Abfahrten nach 20:00 Uhr kann das Einsteigen früher enden: Bitte überprüfen Sie dies mit Ihrem Reservierungsagenten. CRUISELINE kann nicht für die Nichteinhaltung der Eincheckzeit des Käufers am Abreiseort der Pauschalreise verantwortlich gemacht werden, und zwar aus welchem Grund auch immer, beispielsweise verursacht durch eine Verspätung des Vortransports per Flugzeug, Bahn oder Land, selbst wenn diese Verspätung auf höhere Gewalt, Zufall oder das Verschulden Dritter zurückzuführen ist. Im Falle einer Stornierung oder Änderung Ihres Vortransports (Flugzeug, Zug, Bus), sind Sie verpflichtet, uns um Hilfe zu bitten und uns zu kontaktieren: unter +1 305 539 41097 94 10 94, oder per E-Mail: infode@celebritydeutschland.de. Sie sind verpflichtet, vor der Ausgabe von Geldbeträgen zur Bewältigung Ihres stornierten/geänderten Vortransports unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen diese zusätzlichen Kosten zu erstatten.

Artikel 14: VERSICHERUNGEN

CRUISELINE hat bei HISCOX eine Versicherung abgeschlossen, die ihre Berufshaftpflicht bis zu 8.000.000 Euro abdeckt. Zum Schutz der Käufer empfiehlt CRUISELINE ihren Kunden, vor dem Kauf der Reise eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die Rücktransport, Stornierung, Reiseunterbrechung und Gepäckversicherung umfasst.

Artikel 15: PERSÖNLICHE DATEN

Sofern der Käufer nicht ausdrücklich widerspricht, gibt er sein Einverständnis zur Nutzung der im Rahmen seiner Kreuzfahrtbestellung erhobenen personenbezogenen Daten für die Kundenkartei von CRUISELINE. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Käufer jederzeit das Recht auf Zugang und Berichtigung. In diesem Fall muss er seine Anfrage an CRUISELINE - Service juridique - 1 rue du gabian Le thales C 98 000 (mc) Monaco richten. Bezüglich der im Rahmen der Zahlung per Kreditkarte übermittelten Informationen garantiert CRUISELINE dem Käufer, dass diese nach Abschluss der Bestellung weder von CRUISELINE noch von den CRUISELINE-Agenturen aufbewahrt werden.

Artikel 16: FORMALITÄTEN

(Pass, Personalausweise, Visa, Währungen und Impfungen) Die Passagiere müssen im Besitz eines Reisepasses und/oder eines Personalausweises sein, der 6 Monate nach der Abreise gültig ist. Die Informationen zu den außerhalb des Gemeinsamen Marktes geltenden Vorschriften liegen in der Verantwortung des Passagiers. Die Kosten und Strafen, die durch die Nichteinhaltung im Falle einer Zurückweisung durch die Behörden entstehen, gehen zu Lasten der Reisenden. Wenn ein Visum, Pass oder ein anderes Dokument nicht rechtzeitig verfügbar ist und daher die Abreise verweigert werden muss, werden die Stornogebühren angewendet. Die Anmeldung zu einer der in diesem Online-Katalog präsentierten Reisen oder Aufenthalte impliziert die Annahme der allgemeinen und besonderen Bedingungen gemäß dem Dekret Nr. 94 490 vom 15. Juni 1994, das gemäß Artikel 31 des Gesetzes 92 645 vom 13. Juli 1992 erlassen wurde.

Artikel 17: ANWENDBARES RECHT

Dieser Vertrag unterliegt dem monegassischen Recht.

Artikel 18: STREITBEILEGUNG

Im Falle eines Streits wendet sich der Käufer vorrangig an den Verkäufer, um eine gütliche Lösung zu finden. Das Versäumnis von CRUISELINE, sich auf einen Verstoß gegen eine der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen, die durch diese Verkaufsbedingungen geregelt sind, zu berufen, kann nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung für die Zukunft oder auf das Recht des Käufers, sich später auf diesen Verstoß zu berufen, ausgelegt werden.

Artikel 19: ÄNDERUNG VON ROUTEN UND ZEITPLANEN

Wir können leider nicht garantieren, dass das Schiff an jedem der vorgesehenen Häfen anlegt oder die vorgeschriebene Route einhält. Bestimmte äußere Umstände (Wetterbedingungen, Streiks, Unruhen usw.) können den Kapitän dazu zwingen, zur Sicherheit der Passagiere einen Stopp zu streichen oder zu verkürzen, zusätzliche Stopps einzulegen und im Allgemeinen Änderungen an der geplanten Route vorzunehmen oder das Schiff oder den Hafen zu wechseln. Wir können nicht für die Passagiere verantwortlich gemacht werden, wenn dies geschieht oder wenn die in der Broschüre angegebenen Ankunfts- oder Abfahrtszeiten nicht eingehalten werden, unabhängig vom Stopp.

Artikel 20: HÖHERE GEWALT

Im Falle höherer Gewalt kann CRUISELINE nicht haftbar gemacht werden. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der Parteien liegt, sowohl unvorhersehbar als auch unüberwindbar ist und entweder die Reisenden, die Agentur oder die an der Durchführung der Reise beteiligten Dienstleister daran hindert, alle oder einen Teil der vertraglich vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn die von uns im Rahmen Ihrer Kreuzfahrt oder Zugreise zugesagten Leistungen entweder nicht erbracht oder nicht unter den versprochenen Bedingungen erbracht werden konnten, aus Gründen, die völlig außerhalb unserer Kontrolle und unseres Einflusses liegen und auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, selbst wenn alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Zu den betreffenden Ereignissen gehören Kriege oder Kriegsdrohungen, Terrorakte oder Drohungen solcher Handlungen, Unruhen oder Aufstände, Streiks, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Brände, schlechte Wetterbedingungen, Epidemierisiken, mechanische Probleme (die trotz zahlreicher technischer Kontrollen nicht vorhersehbar sind) und andere derartige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Artikel 21: Werbecode erhalten via Newsletter

Rabattgutschein anwendbar pro Buchung, akzeptiert als vollständige oder teilweise Zahlungsmethode für angebotene Kreuzfahrten ab einem Mindestbetrag von 360 € pro Person. Der Empfänger muss das Reisebuchungsdossier auf seinen Namen erstellen und einer der Teilnehmer sein. Der Gutschein ist nicht übertragbar, nicht kumulierbar, nicht rückwirkend, nicht austauschbar und nicht erstattungsfähig, weder ganz noch teilweise, aus welchem Grund auch immer (Verlust, Diebstahl, Reiseannullierung, Gültigkeit usw.). Jede Bestellung, die vor der Anwendung des Rabattcodes validiert wurde, kann nicht von diesem Rabatt profitieren.

ANHÄNGE - Artikel 95:

Artikel 95:

Vorbehaltlich der im zweiten Absatz a) und b) des Artikels 14 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Ausschlüsse führt jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen zur Ausstellung geeigneter Dokumente, die den in diesem Titel definierten Regeln entsprechen. Im Falle des Verkaufs von Beförderungstiteln ohne damit verbundene Leistungen stellt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Fahrkarten für die gesamte Reise aus, die vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellt werden.

Im Falle von Beförderungen auf Anfrage müssen der Name und die Adresse des Beförderers, für den die Fahrkarten ausgestellt werden, angegeben werden. Die getrennte Rechnungsstellung der verschiedenen Elemente desselben Pauschalangebots entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm durch diesen Titel auferlegt werden.

Artikel 96:

Vor Abschluss des Vertrags und auf der Grundlage eines schriftlichen Dokuments, das seinen Firmennamen, seine Adresse und die Angabe seiner behördlichen Genehmigung zur Ausübung enthält, muss der Verkäufer dem Kunden Informationen über die Preise, die Daten und die anderen Bestandteile der im Rahmen der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen mitteilen, wie zum Beispiel:

1. Das Reiseziel, die Mittel, die Eigenschaften und die Kategorien der verwendeten Transportmittel

2. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Genehmigung und ihre touristische Klassifizierung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes

3. Die bereitgestellten Mahlzeiten

4. Die Beschreibung der Route im Falle einer Rundreise

5. Die zu erfüllenden administrativen und gesundheitlichen Formalitäten, insbesondere bei Grenzübertritten, sowie deren Erfüllungsfristen

6. Die im Paket enthaltenen Besichtigungen, Ausflüge und anderen Dienstleistungen oder gegebenenfalls gegen Aufpreis verfügbare Dienstleistungen

7. Die minimale oder maximale Gruppengröße, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, die Frist für die Information des Kunden im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; diese Frist darf nicht weniger als einundzwanzig Tage vor der Abreise betragen

8. Der Betrag oder Prozentsatz des Preises, der als Anzahlung bei Vertragsabschluss zu zahlen ist, sowie der Zahlungsplan für den Restbetrag

9. Die Modalitäten der Preisänderung gemäß den Bestimmungen des Artikels 100 dieses Dekrets

10. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen

11. Die in den Artikeln 101, 102 und 103 unten definierten Stornierungsbedingungen

12. Die Angaben zu den abgedeckten Risiken und der Höhe der Garantien, die im Rahmen des Versicherungsvertrags abgeschlossen wurden, der die Folgen der Berufshaftpflicht der Reisebüros und der Haftpflicht der gemeinnützigen Organisationen und Tourismusorganisationen abdeckt

13. Die Informationen über den optionalen Abschluss eines Versicherungsvertrags, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle oder eines Assistenzvertrags abdeckt, der bestimmte besondere Risiken, insbesondere die Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, abdeckt.

Artikel 97:

Die vorab dem Kunden mitgeteilten Informationen verpflichten den Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer hat sich ausdrücklich das Recht vorbehalten, bestimmte Elemente zu ändern. In diesem Fall muss der Verkäufer klar angeben, in welchem Umfang diese Änderung erfolgen kann und welche Elemente betroffen sind. In jedem Fall müssen die Änderungen der vorab mitgeteilten Informationen dem Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden.

Artikel 98:

Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Abtretungsempfänger übertragen, der die gleichen Bedingungen wie er erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt durchzuführen, solange dieser Vertrag keine Wirkung entfaltet hat. Sofern keine günstigere Bestimmung für den Abtretenden vorliegt, muss dieser den Verkäufer spätestens fünfzehn Tage vor Reisebeginn per Einschreiben mit Rückschein über seine Entscheidung informieren. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung des Verkäufers.

Artikel 99:

Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisänderung innerhalb der in Artikel 19 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Grenzen enthält, muss er die genauen Modalitäten der Berechnung sowohl der Erhöhung als auch der Senkung der Preisänderungen angeben, insbesondere den Betrag der damit verbundenen Transportkosten und Steuern, die Währung(en), die den Preis der Reise oder des Aufenthalts beeinflussen können, den Teil des Preises, auf den die Änderung angewendet wird, und den Wechselkurs der Währung(en), der bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises als Referenz dient.

Artikel 100:

Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eine Änderung eines wesentlichen Vertragselements wie eine erhebliche Preiserhöhung vorzunehmen, kann der Käufer, ohne dass dies seine Ansprüche auf Schadensersatz für möglicherweise erlittene Schäden beeinträchtigt, und nachdem er vom Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein informiert wurde: entweder seinen Vertrag kündigen und die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Strafe erhalten; oder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; eine Vertragsänderung, die die vorgenommenen Änderungen spezifiziert, wird dann von den Parteien unterzeichnet; jede Preisreduzierung wird von den möglicherweise noch ausstehenden Beträgen des Käufers abgezogen, und wenn die bereits geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss der Überschuss dem Käufer vor seinem Abreisedatum zurückerstattet werden.

Artikel 102:

Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen, die einen nicht unerheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises darstellen, muss der Verkäufer sofort die folgenden Maßnahmen ergreifen, ohne dass dies seine Ansprüche auf Schadensersatz für möglicherweise erlittene Schäden beeinträchtigt: entweder Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen anbieten und gegebenenfalls jeden Preisaufschlag übernehmen, und wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von minderer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm nach seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten; oder, wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Preisaufschlag Transportmittel zur Verfügung stellen, um seine Rückkehr unter Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig zum Abreiseort oder zu einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort angesehen werden können.

Artikel 103:

Die Bestimmungen der Artikel 95 bis 103 dieses Dekrets müssen zwingend in den Broschüren und Reiseverträgen enthalten sein, die von den in Artikel 1 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 genannten Personen angeboten werden.

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