Richtlinie zur Ablehnung der Beförderung

RICHTLINIE ZUR ABLEHNUNG DER BEFÖRDERUNG

Royal Caribbean Group

Diese Richtlinie zur Ablehnung der Beförderung (im Folgenden als „Richtlinie“ bezeichnet) soll dazu beitragen, allen Gästen einen sicheren und angenehmen Kreuzfahrturlaub zu ermöglichen. Diese Richtlinie enthält eine nicht vollständige Liste von Gründen für eine Ablehnung der Beförderung und soll dazu dienen, die Vorgehensweisen klar zu kommunizieren, nach denen Royal Caribbean International, Celebrity Cruises, Silversea Cruises und Azamara (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Royal Caribbean Group“, die „Kreuzfahrtgesellschaft(en)“, „unser“, „wir“ oder „uns“) folgende Maßnahmen durchsetzen: (i) die Ablehnung der Beförderung eines Gastes und (ii) der Verweis des Schiffes, anderer Transportmittel oder der Unterkunft, einschließlich unserer Privatreiseziele.

Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten ab dem oben angegebenen Datum und bleiben so lange in vollem Umfang in Kraft, bis wir nach eigenem Ermessen die gesamte oder einen Teil dieser Richtlinie aktualisieren oder ändern. Aktualisierungen oder Änderungen der Richtlinie können zu jedem Zeitpunkt vorgenommen werden und ohne vorherige Veröffentlichung in Kraft treten. Wir werden uns jedoch bemühen, Aktualisierungen oder Änderungen der Richtlinie rechtzeitig und in einem öffentlich zugänglichen Forum bekanntzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verschiedenen Websites oder Mobiltelefonanwendungen der Royal Caribbean Group.

GÄSTEN, DIE SYMPTOME EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT AUFWEISEN (Z. B. COVID-19), ODER GÄSTEN, DEREN ERGEBNISSE EINES GESUNDHEITSTESTS ZU DER ANNAHME FÜHREN, DASS SIE AKTUELL TRÄGER EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT SEIN KÖNNTEN, WIRD GEGEBENENFALLS DAS BOARDING VERWEIGERT. EBENSO KANN GÄSTEN, DIE IM ENGEN KONTAKT ZU PERSONEN (EINSCHLIEßLICH ANDEREN GÄSTEN ODER BESATZUNGSMITGLIEDERN) STEHEN, BEI DENEN EINE BESTÄTIGTE ODER MUTMAßLICHE INFEKTION MIT EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT VORLIEGT, DAS BOARDING VERWEIGERT WERDEN.

BITTE BEACHTEN SIE: WENN WIR IM FALLE EINER MINDERJÄHRIGEN PERSON DIE BEFÖRDERUNG VERWEIGERN UND/ODER DEN VERWEIS EINER MINDERJÄHRIGEN PERSON EINES UNSERER SCHIFFE VERANLASSEN, BETRIFFT DIE ABLEHNUNG DER BEFÖRDERUNG BZW. DER SCHIFFSVERWEIS NEBEN DER MINDERJÄHRIGEN PERSON SELBST AUCH ALLE ERWACHSENEN PERSONEN, DIE FÜR DIE BEAUFSICHTIGUNG DER MINDERJÄHRIGEN PERSON VERANTWORTLICH SIND.

DIESE RICHTLINIE UNTERLIEGT DER ÜBERGEORDNETEN AUTORITÄT DES KAPITÄNS NACH NATIONALEM ODER INTERNATIONALEM RECHT, ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN UND AUSZUFÜHREN, DIE NACH ALLEINIGER SACHKUNDIGER BEURTEILUNG DES KAPITÄNS FÜR DIE ERHALTUNG DER SCHIFFSSICHERHEIT UND DIE GEFAHRENABWEHR ERFORDERLICH SIND.


Durchsetzung dieser Richtlinie

Sollten wir die Beförderung eines Gastes ablehnen oder einen Gast des Schiffes, eines anderen Transportmittels oder der Unterkunft, einschließlich unserer Privatreiseziele, verweisen, kann eine solche Maßnahme unter Zuhilfenahme einer oder mehrerer der folgenden Durchsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden:
• Durchsetzungsmaßnahmen durch unser Sicherheitspersonal, Führungspersonal oder durch Strafverfolgungsbehörden
• Meldung an die zuständige Regierung und die Strafverfolgungsbehörden
• Aufhebung bestimmter Privilegien an Bord, einschließlich Inhaftierung, Quarantäne oder Beschränkung auf die Kabine oder eine Zelle
• Beschlagnahme illegaler, geschmuggelter oder sonstiger verbotener Gegenstände, die nach unserem alleinigen Ermessen den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden können
• Verweigerung des Boardings oder Schiffsverweis
• Verweigerung des Boardings auf zukünftigen Kreuzfahrten der Royal Caribbean Group

UNSERE ENTSCHEIDUNG(EN), DIE BEFÖRDERUNG EINES GASTES ABZULEHNEN ODER EINEN GAST EINES UNSERER SCHIFFE ZU VERWEISEN, LIEGT IN UNSEREM ALLEINIGEN ERMESSEN UND IST ENDGÜLTIG.

Folgen der Ablehnung der Beförderung oder des Schiffsverweises

Der Gast hat für die sich aus einem Schiffsverweis ergebenden Kosten selbst aufzukommen

Gäste, denen die Beförderung verweigert wird oder die einen Schiffsverweis von einem Schiff der Royal Caribbean Group erhalten, sind für die Übernahme aller Kosten selbst verantwortlich, die sich aus der Ablehnung der Beförderung oder aus dem Schiffsverweis ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf benötigte Ersatzunterkünfte und zusätzliche Transportkosten. Ferner liegt auch die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente für die Wiedereinreise in das Heimatland des Gastes in der alleinigen Verantwortung des Gastes.

Beschränkter Rückgriff

Soweit gesetzlich zulässig sind Gäste, die gemäß dieser Richtlinie des Schiffes verwiesen oder denen auf eine andere Weise die Beförderung verweigert wurde, auf die im jeweiligen Kreuzfahrtticket-Vertrag oder in den Buchungsbedingungen angegebenen Rückgriffsmöglichkeiten beschränkt.

NICHT AUF VOLLSTÄNDIGKEIT BERUHENDE AUFLISTUNG DER GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG DER BEFÖRDERUNG ODER DEN VERWEIS EINES SCHIFFS ODER EINES UNSERER PRIVATREISEZIELE

Wir können nach eigenem Ermessen jederzeit die Beförderung eines Gastes ablehnen und jederzeit jeden Gast des Schiffes oder anderer Transportmittel oder der jeweiligen Unterkunft verweisen (die „Ablehnung“). Diese Gründe werden als repräsentative Beispiele angeführt, haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen die folgenden Punkte nicht einschränken: (a) unsere Befugnis oder Befähigung zur Durchsetzung dieser Richtlinie, (b) die Befugnis der verschiedenen geltenden Gerichtsbarkeiten vor, während oder nach einer Reise oder (c) die nach internationalem Recht geltende übergeordnete Autorität des Kapitäns:

1. Regierungsanforderung oder -verordnung. Wann immer eine Ablehnung erforderlich ist, um behördliche Vorschriften, Richtlinien oder Anweisungen einzuhalten oder um einer behördlichen Anforderung für Notfalltransporte im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder einer behördlichen Anordnung oder der Erklärung des öffentlichen Notstands nachzukommen.

2. Nichteinhaltung des Gesetzes. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn ein Gast gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder Vorschriften verstößt oder sich weigert, diese einzuhalten, einschließlich aller geltenden Gesetze, behördlichen Anordnungen oder Vorschriften der verschiedenen Länder, die unsere Schiffe während der Reise besuchen.

3. Höhere Gewalt. Wann immer eine Ablehnung aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Bedingungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, notwendig oder anzuraten ist, ob tatsächlich, drohend oder angekündigt, einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: höhere Gewalt; Epidemie oder Pandemie; Bedenken hinsichtlich der Gesundheit, der Schiffssicherheit oder des Schutzes des Gastes, anderer Gäste oder der Besatzung; Streiks; zivile Unruhen; Embargos; Kriege; feindliche Bedrohung; Störungen; andere Ereignisse höherer Gewalt, die im geltenden Kreuzfahrtticket-Vertrag aufgeführt sind.

4. Verweigerung der Erlaubnis zur Durchsuchung eines Gastes oder dessen Eigentums. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn ein Gast die Durchsuchung seiner Person oder seines Eigentums nach Sprengstoffen, Waffen, gefährlichen Materialien oder anderen gestohlenen, illegalen oder verbotenen Gegenständen verweigert.

5. Nichtvorlage eines Identitätsnachweises. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn ein Gast auf unsere Anfrage hin die Vorlage eines Identitätsnachweises verweigert oder dieser Anfrage auf andere Weise nicht nachkommt.

6. Nichtvorlage der erforderlichen Reisedokumente. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn ein Gast eine internationale Grenze überschreitet und: (1) die Reisedokumente des betreffenden Gastes nicht in ordnungsgemäßer Form vorliegen; oder (2) ein solcher Transport rechtswidrig wäre.

7. Nichteinhaltung der Regeln oder Richtlinien der Kreuzfahrtgesellschaft. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn ein Gast eine unserer Regeln, Richtlinien oder Verfahren nicht einhält oder sich weigert, diese einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtlinien der Royal Caribbean Group zu Gesundheit, Sicherheit und Verhalten unserer Gäste an Bord, die hiermit ausdrücklich durch Referenz einbezogen werden.

8. Nichtbeachtung der Anweisungen von Besatzungsmitgliedern. Eine Ablehnung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Gast versucht, ein Mitglied der Schiffsbesatzung bei der Erfüllung seiner Pflichten zu stören, oder wenn er den Anweisungen des Kapitäns oder eines Besatzungsmitglieds nicht Folge leistet.

9. Nichteinhaltung des Kreuzfahrtticket-Vertrags der Kreuzfahrtgesellschaft. Eine Ablehnung kann erforderlich werden, wenn wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass ein Gast gegen eine Bestimmung des geltenden Kreuzfahrtticket-Vertrags verstößt oder wenn das Verhalten oder die Anwesenheit des Gastes gegen eine Bestimmung des geltenden Kreuzfahrtticket-Vertrags verstößt. Als nicht einschränkendes Beispiel umfasst dies unter anderem, aber nicht ausschließlich die Nichteinhaltung der Anforderungen des Kreuzfahrtticket-Vertrags in Bezug auf das Mindestalter für die Buchung.

10. Unangemessenes Verhalten des Gastes. Eine Ablehnung kann gerechtfertigt sein, wenn wir feststellen, dass das Verhalten eines Gastes ordnungswidrig, missbräuchlich oder gewalttätig ist oder dass vom Verhalten eines Gastes eine Gefährdung für den Gast selbst, für die Besatzung oder für andere Gäste ausgeht. Eine Ablehnung kann auch gerechtfertigt sein, wenn ein Gast versucht, Produkte oder Dienstleistungen an Bord zu verkaufen oder zu bewerben oder wenn er Demonstrationen, Proteste oder andere Verhaltensweisen an Bord unterstützt oder durchführt, die nach alleinigem Ermessen der Kreuzfahrtgesellschaft nachteilige Auswirkungen auf die Atmosphäre an Bord oder den ungehinderten Genuss der Kreuzfahrt für die anderen Gäste haben oder die im Widerspruch zu den Rechten oder Erwartungen der Kreuzfahrtgesellschaft sowie ihrer Konzessionäre oder Dienstleister an Bord des Schiffes stehen.

11. Sicherheitsgefährdender oder gesundheitlich beeinträchtigter Zustand des Gastes. Eine Ablehnung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Gast schwer krank ist oder von unserem eigenen oder jeglichem anderen qualifizierten medizinischen Personal als nicht reisefähig eingestuft wird.

12. Frühere Verstöße. Ablehnungen können gerechtfertigt sein, wenn wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass ein Gast auf einer unserer vorherigen Reisen bereits einen Verstoß gegen eine unserer Richtlinien begangen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Richtlinien zu Gesundheit, Sicherheit und zum Verhalten von Gästen.

13. Allgemeine Gründe für die Ablehnung: Die Ablehnung kann gerechtfertigt sein, wenn wir nach eigenem Ermessen zu der Ansicht gelangen, dass die Ablehnung im besten Interesse folgender Punkte und Parteien ist: (a) einer unserer Kreuzfahrtlinien, (b) dem Behagen, dem Genuss, der Gesundheit, dem Wohlbefinden oder der Sicherheit des Gastes, (c) dem Behagen, dem Genuss, der Gesundheit, dem Wohlbefinden oder der Sicherheit anderer Gäste, (d) dem Behagen, dem Genuss, der Gesundheit, dem Wohlbefinden oder der Sicherheit aller unserer Mitarbeiter, (e) der Verhinderung von Schäden an unserem Eigentum oder dem Eigentum von Gästen oder Mitarbeitern.

Konfliktfreiheit mit anderen Richtlinien

Kein Teil dieser Richtlinie darf so ausgelegt werden, dass er im Widerspruch zu anderen von uns verabschiedeten Richtlinien steht. Vorbehaltlich des Vorgenannten sind unsere Richtlinien so zu verstehen, dass sie sich gegenseitig erklären, und im Falle von Unklarheiten oder Unstimmigkeiten innerhalb einzelner oder zwischen verschiedenen Teilen sind diese, wenn möglich, so zu erklären und auszulegen, dass beide Teile ihre Wirkung behalten und Konflikte zwischen solchen Teilen vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.