Richtlinien zu Gesundheit, Sicherheit und Verhalten unserer Gäste

Richtlinien zu Gesundheit, Sicherheit und Verhalten unserer Gäste

Royal Caribbean Group

Schon seit Anfang ihres Bestehens bieten Royal Caribbean International, Celebrity Cruises, Silversea Cruises und Azamara (hier zusammen als „Royal Caribbean Group“, „unser“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet) Gästen eine Vielzahl von Kreuzfahrterlebnissen, die ihnen außergewöhnliche Urlaubserfahrungen ermöglichen. Von unserer professionellen und freundlichen Crew über unsere unübertroffene Schiffsflotte, ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten, unsere umfangreiche Liste an schönen und exotischen Reisezielen und Ausflugsprogrammen bis hin zu unserem aufregenden Unterhaltungsangebot und unserer großen Auswahl an köstlichen Speisen gibt es viele Gründe, warum unsere Gäste finden, dass ein Kreuzfahrturlaub mit der Royal Caribbean Group einer der besten Urlaube ihres Lebens ist.

Zudem sagen viele, die mit uns reisen, dass einer der faszinierendsten Aspekte bei einem Kreuzfahrturlaub die vielen verschiedenen und spannenden Kulturen sind, die unter unseren Gästen an Bord vertreten sind. Diese Vielfalt bietet die Möglichkeit, mehr über die verschiedensten Regionen der Welt zu erfahren und neue Freundschaften zu schließen. Aber so, wie neue Freunde das Urlaubserlebnis bereichern können, kann es natürlich manchmal auch vorkommen, dass sich einige Gäste in den Augen anderer ungewöhnlich oder unerwünscht verhalten. Um für alle Gäste eine angenehme Reise gewährleisten zu können, ist es daher unerlässlich, dass alle ein gemeinsames Verständnis der Gesundheits-, Sicherheits- und Verhaltensstandards haben, die auf den Schiffen der Royal Caribbean Group gelten.

Diese Richtlinie zu Gesundheit, Sicherheit und dem Verhalten von Gästen (im Folgenden als „Richtlinie“ bezeichnet) legt Verhaltensstandards fest, die unsere Gäste während ihres gesamten Kreuzfahrturlaubs mit der Royal Caribbean Group einhalten müssen, einschließlich der Transfers zu und von Schiffen, innerhalb der Hafenterminals, während des Aufenthalts an Bord, in den Anlaufhäfen, bei Landausflügen und an unseren Privatreisezielen. Durch die Festlegung und Formulierung einer Richtlinie stellen wir sicher, dass alle Gäste ein fantastisches und sicheres Kreuzfahrterlebnis genießen können. Wir von der Royal Caribbean Group danken allen Gästen für die Einhaltung dieser Richtlinien und wünschen Ihnen eine glückliche, gesunde und unvergessliche Reise.

DIESE RICHTLINIE GILT SOWOHL AN BORD UNSERER SCHIFFE ALS AUCH AN LAND IN UNSEREN TERMINALS, DEN ANLAUFHÄFEN UND AN UNSEREN PRIVATREISEZIELEN.

ES IST EINE VORAUSSETZUNG FÜR DAS BOARDING UND DEN AUFENTHALT AN BORD ALLER UNSERER SCHIFFE SOWIE AN UNSEREN PRIVATREISEZIELEN, DASS ALLE GÄSTE DIESE RICHTLINIE SOWIE ALLE UNSERE GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSRICHTLINIEN UND -VERFAHRENSWEISEN EINHALTEN. DARÜBER HINAUS SIND UNSERE GÄSTE VERPFLICHTET, ALLE GELTENDEN GESETZE DER VERSCHIEDENEN LÄNDER, DIE SIE BESUCHEN, EINZUHALTEN.

DIE NICHTEINHALTUNG DIESER RICHTLINIE, ANDERER RICHTLINIEN ODER VON UNS (EINSCHLIEßLICH UNSERER CREW) ZU IRGENDEINEM ZEITPUNKT IN SCHRIFTLICHER ODER MÜNDLICHER FORM ERTEILTER ANWEISUNGEN WIRD ALS VERSTOß GEGEN DIESE RICHTLINIE ANGESEHEN UND FÜHRT GEGEBENENFALLS ZU EINER ODER MEHREREN DURCHSETZUNGSMAßNAHMEN WIE NACHSTEHEND BESCHRIEBEN, EINSCHLIEßLICH EINER VERWEIGERUNG DES BOARDINGS ODER EINES VERWEISES VON BORD ODER VON EINEM UNSERER PRIVATREISEZIELE OHNE ENTSCHÄDIGUNG ODER RÜCKERSTATTUNG. UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN KÖNNEN UNSERE DURCHSETZUNGSMASSNAHMEN NICHT NUR FÜR DEN GAST SELBST ZU EINEM SCHIFFSVERWEIS FÜHREN, SONDERN AUCH FÜR ALLE ANDEREN PERSONEN, DIE ZUR REISEGRUPPE DES BETREFFENDEN GASTES GEHÖREN ODER MIT SEINER RESERVIERUNG GEBUCHT SIND.


Im Sinne dieser Richtlinie wird der Begriff „Reisegruppe“ so weit wie möglich ausgelegt und umfasst unter anderem: (1) Personen, die in derselben Kabine oder unter derselben Reservierung reisen, (2) Personen, die in mehreren Kabinen oder im Rahmen einer Mehrfachreservierung reisen, sowie (3) Personen, von denen wir nachweisen können, dass diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor oder während der Reise, für jeden beliebigen Zeitraum, rechtlich oder gesellschaftlich mit dem betreffenden Gast eng verbunden oder ihm in irgendeiner Weise nahestehend sind.

DIESE RICHTLINIE UNTERLIEGT DER ÜBERGEORDNETEN AUTORITÄT DES KAPITÄNS NACH NATIONALEM ODER INTERNATIONALEM RECHT, ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN ODER DURCHZUSETZEN, DIE NACH DER ALLEINIGEN FACHKUNDIGEN BEURTEILUNG DES KAPITÄNS ERFORDERLICH SIND, UM DIE GESUNDHEIT, DIE SICHERHEIT UND DEN SCHUTZ ALLER AN BORD DES SCHIFFES BEFINDLICHEN PERSONEN ZU GEWÄHRLEISTEN.

Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten ab dem oben angegebenen Datum und bleiben so lange in vollem Umfang in Kraft, bis wir nach eigenem Ermessen die gesamte oder einen Teil dieser Richtlinie aktualisieren oder ändern. Aktualisierungen oder Änderungen der Richtlinie können zu jedem Zeitpunkt vorgenommen werden und ohne vorherige Veröffentlichung in Kraft treten. Wir werden uns jedoch bemühen, Aktualisierungen oder Änderungen der Richtlinie rechtzeitig und in einem öffentlich zugänglichen Forum bekanntzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verschiedenen Websites oder Mobiltelefonanwendungen der Royal Caribbean Group.

UNSERE DURCHSETZUNG DIESER RICHTLINIE

DIE TATSÄCHLICHE ODER ANGEDROHTE VERLETZUNG DIESER RICHTLINIE, JEGLICHER ANDERER UNSERER RICHTLINIEN ODER JEGLICHER ANWEISUNGEN, DIE VON UNS (EINSCHLIESSLICH UNSERER CREW) ZU JEDER ZEIT UND IN JEDER FORM, OB SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, KOMMUNIZIERT WURDEN, ODER UNSERE EINSCHÄTZUNG – NACH UNSEREM ALLEINIGEN ERMESSEN –, DASS DIE ANWESENHEIT EINES GASTES AN BORD ODER AN EINEM UNSERER PRIVATREISEZIELE EINE GEFÄHRDUNG ODER EIN RISIKO FÜR DIE GESUNDHEIT, DIE SICHERHEIT ODER DEN SCHUTZ UNSERES SCHIFFES, ANDERER GÄSTE ODER UNSERER CREW MIT SICH FÜHRT, KANN ZU EINER ODER MEHREREN DER FOLGENDEN DURCHSETZUNGSMASSNAHMEN FÜHREN:


• Intervention durch den Sicherheitsdienst, anderes Managementpersonal oder Strafverfolgungsbehörden
• Meldung an die zuständige Regierung und die Strafverfolgungsbehörden
• Aufhebung bestimmter Privilegien an Bord, einschließlich Inhaftierung, Quarantäne oder Beschränkung auf die Kabine oder eine Zelle
• Beschlagnahme illegaler, geschmuggelter oder sonstiger verbotener Gegenstände, die nach unserem alleinigen Ermessen den Strafverfolgungsbehörden übergeben werden können
• Verweigerung des Boardings oder Schiffsverweis
• Verweigerung des Boardings auf zukünftigen Kreuzfahrten der Royal Caribbean Group

JEGLICHE UNSERER BESTIMMUNGEN, BEWERTUNGEN, URTEILE, ENTSCHEIDUNGEN ODER DURCHSETZUNGSMASSNAHMEN, DIE VON UNS NACH DIESER RICHTLINIE DURCHGEFÜHRT WERDEN, LIEGEN IN UNSEREM ALLEINIGEN ERMESSEN UND SIND ENDGÜLTIG.

Übernahmepflicht der Kosten seitens des Gastes im Zusammenhang mit den Durchsetzungsmaßnahmen


Gäste, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Richtlinie einen Schiffsverweis von einem Schiff der Royal Caribbean Group erhalten oder denen das Boarding verweigert wird, sind für die Übernahme der Kosten für ihre Unterkunft und den Rücktransport in ihre Heimat selbst verantwortlich. Ferner liegt auch die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente für die Wiedereinreise in das Heimatland des Gastes in der alleinigen Verantwortung des Gastes.

SICHERHEIT UND SCHUTZ

Verpflichtung, den Anweisungen des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten; Sicherheitskontrollen

Die Gäste sind verpflichtet, alle Anweisungen unseres bordeigenen Sicherheitspersonals sowohl am Terminal als auch an Bord oder an den Reisezielen (einschließlich unserer Privatreiseziele) zu befolgen. Die Weigerung, jegliche Anweisungen unseres Sicherheitspersonals zu befolgen, kann zu Durchsetzungsmaßnahmen führen, die bis hin zur Verweigerung des Boardings oder zum Schiffsverweis führen können.

Die Gäste werden vor dem Boarding (z. B. vor Reiseantritt oder in den Anlaufhäfen) einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Dies kann während des gesamten Reiseverlaufs zu jedem Zeitpunkt erfolgen, wenn unserer alleinigen Einschätzung nach eine solche Sicherheitskontrolle notwendig erscheint. Zudem benötigen wir ein Sicherheitsfoto von jedem Gast. Während der Aufnahme des Sicherheitsfotos oder während einer Sicherheitskontrolle müssen Gäste gegebenenfalls kurzzeitig Gesichtsbedeckungen (z. B. Masken), Hüte, Kostüme oder andere Dinge, die die Überprüfung der Identität eines Gastes beeinträchtigen könnten, entfernen. Die Weigerung, an der Sicherheitskontrolle teilzunehmen oder ein Sicherheitsfoto bereitzustellen, kann dazu führen, dass das Boarding verweigert oder der Gast des Schiffes verwiesen wird.

In ähnlicher Weise kann es während der Ein- oder Ausschiffung zur Ermöglichung der Gesichtserkennung erforderlich sein, dass Gäste Gesichtsbedeckungen (z. B. Masken), Hüte, Kostüme oder andere Dinge, die die Überprüfung der Identität eines Gastes beeinträchtigen könnten, kurz entfernen.

Obligatorische Sicherheitsübung

Alle Gäste müssen an der obligatorischen Sicherheitsübung (auch als „Muster Drill“ bezeichnet) teilnehmen und alle Anweisungen zur Gesundheit und Sicherheit, die der Kapitän im Rahmen der obligatorischen Gesundheits- und Sicherheitseinweisung erteilt, stets befolgen. Nach der Einschiffung gibt es für die Gäste ein mehrstündiges Zeitfenster, in dem sie (a) wichtige Sicherheitsinformationen erhalten und (b) sich bei der ihnen zugewiesenen Sammelstation melden müssen. Auf bestimmten Schiffen wird den Gästen empfohlen, unser patentiertes eMusterTM-System zu nutzen, über das sie Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen erhalten, indem sie sich ein Sicherheitsvideo über unsere mobile App oder über die Kabinenfernseher ansehen. Gäste, die den Teil der Muster-Drill-Anforderungen, der sich auf das Sicherheitsvideo bezieht, nicht über eMuster™ erfüllen oder die wesentliche Sicherheitsinformationen bei der Einschiffung aus anderen Gründen nicht erhalten können, müssen bei ihrer Ankunft an der ihnen zugewiesenen Sammelstation an einer kurzen Sicherheitseinweisung teilnehmen.

Meldepflicht der Gäste

Die Sicherheit und der Schutz liegen in der Verantwortung aller. Gäste müssen dem Sicherheitspersonal des Schiffes oder anderen Mitgliedern des Schiffsmanagements unverzüglich sowohl eigene als auch fremde Verletzungen sowie jegliche Art von sicherheitsgefährdendem oder möglicherweise illegalem Verhalten melden. Zu diesem Zweck können Gäste die im Serviceverzeichnis aufgeführte Notrufnummer des Schiffes anrufen, den Gästeservice telefonisch kontaktieren oder persönlich aufsuchen oder sich an das Sicherheitspersonal des Schiffes oder einen Mitarbeiter des Schiffsmanagements wenden, wo immer sie diese antreffen.

Wenn eine Krankheit, eine Verletzung, ein sicherheitsgefährdendes oder rechtswidriges Verhalten nicht sofort gemeldet wird, kann dies unter Umständen dazu führen, dass das Schiffspersonal nicht in der Lage ist, angemessen auf die Situation zu reagieren. Zudem kann jede Verzögerung einer solchen Meldung dazu führen, dass das Schiffsmanagement Informationen oder Beweise nicht ordnungsgemäß sicherstellen kann, was gegebenenfalls Verzögerungen bei der Benachrichtigung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder anderer Regierungsbehörden zur Folge hat.

Weitere hilfreiche Informationen zur Erstattung von Meldungen finden Sie im „Leitfaden zur Gesundheit und Sicherheit“ auf unserer Website oder bei unserem Gästeservice an Bord.

GESUNDHEIT

Wir haben zahlreiche Schritte unternommen, um allen Personen an Bord während ihrer Reise ein gesundheitlich unbedenkliches Umfeld zu bieten. Zu diesem Zweck haben wir Richtlinien und Verfahrensweisen eingeführt, die den aktuellen Richtlinien der Regierung, der Aufsichtsbehörden und der öffentlichen Gesundheit entsprechen.

DIE GÄSTE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ALLE UNSERE GESUNDHEITS- ODER SICHERHEITSANWEISUNGEN ODER ANDERWEITIGE BESCHILDERUNGEN ZU BEACHTEN UND EINZUHALTEN. WENN SIE DIES NICHT TUN, WERDEN DURCHSETZUNGSMAßNAHMEN UMGESETZT, EINSCHLIESSLICH DER VERWEIGERUNG DES BOARDINGS. FERNER KANN DIES EIN GRUND FÜR EINEN SCHIFFSVERWEIS SEIN UND DAZU FÜHREN, DASS AUCH ANDEREN MITGLIEDERN DER REISEGRUPPE DES GASTES DAS BOARDING VERWEIGERT WIRD ODER DIESE DES SCHIFFES VERWIESEN WERDEN.

Sofern es zu Änderungen der Leitlinien für die öffentliche Gesundheit kommt, werden wir unsere Richtlinien und Verfahrensweisen entsprechend aktualisieren. Wir werden die Richtlinien und Verfahrensweisen, die für jede Reise gelten, vor den Abfahrten veröffentlichen und etwaige Änderungen im Verlauf der Kreuzfahrt umgehend bekanntgeben.

Darüber hinaus werden wir Informationen zu den Betriebsabläufen in den Häfen bereitstellen. Diese umfassen die Ein- und Ausschiffung, die räumliche Distanzierung und persönliche Schutzmaßnahmen; ferner die Nutzung der Einrichtungen an Bord; Landausflüge (falls vorhanden) und Eindämmungs- und Begrenzungsmaßnahmen im Falle der Identifizierung von vermuteten oder bestätigten Fällen übertragbarer Krankheiten (z. B. COVID-19), einschließlich Kontaktverfolgungsprozessen und Verfahren nach der Kreuzfahrt.

WIR BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, GÄSTEN DAS BOARDING ZU VERWEIGERN, DIE SYMPTOME EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT, EINSCHLIEßLICH COVID-19, AUFWEISEN ODER DEREN ERGEBNISSE BEI EINEM GESUNDHEITSCHECK DARAUF HINWEISEN, DASS SIE MÖGLICHERWEISE MIT EINER SOLCHEN KRANKHEIT INFIZIERT SIND. DAS BOARDING KANN NACH UNSEREM ALLEINIGEN ERMESSEN AUCH PERSONEN VERWEIGERT WERDEN, DIE WIR ALS ENGE KONTAKTPERSONEN ODER ALS MITREISENDE EINES GASTES ERACHTEN, DER SYMPTOME EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT AUFWEIST. DIESE REGELUNG KANN SICH AUF EINIGE MITREISENDE BESCHRÄNKEN ODER DIE GESAMTE REISEGRUPPE DES GASTES BETREFFEN.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie Informationen darüber, wie wir die Gesundheitsinformationen unserer Gäste sicher erfassen, aufbewahren, speichern und gegebenenfalls an Dritte weitergeben.

Obligatorische Untersuchungen und Gesundheitstests vor dem Boarding

Vor dem Boarding werden obligatorische Gesundheitstests durchgeführt und auch während des Boardings gelten spezielle Gesundheits- und Sicherheitsverfahren. Diese Verfahrensweisen sind von größter Wichtigkeit und alle Gäste müssen vor dem Boarding auf unseren Schiffen jegliche Schilder und Sicherheitsanweisungen befolgen.

Während des Gesundheitstests und des Boarding-Prozesses müssen die Gäste uns und jedem unserer Dienstleister jederzeit klare und genaue Informationen geben. Ferner sind die Gäste zur Kooperation mit uns, unseren Vertretern und/oder unseren Dienstleistern verpflichtet, wann immer diese Informationen zum Gesundheitszustand von Gästen benötigen oder gesundheitsbezogene Aufgaben zu erfüllen haben.

GÄSTEN, DIE SICH WEIGERN, GESUNDHEITSINFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, ODER DIE UNSEREN MEDIZINISCHEN TEAMS IM RAHMEN EINES GESUNDHEITSTESTS ODER EINER GESUNDHEITSBEURTEILUNG ABSICHTLICH UNGENAUE ODER FALSCHE GESUNDHEITSINFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN, KANN DAS BOARDING VERWEIGERT WERDEN. FERNER KÖNNEN SIE QUARANTÄNEMASSNAHMEN ODER ANDEREN DURCHSETZUNGSMASSNAHMEN UNTERZOGEN WERDEN.

Nähere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitstests werden den Gästen vor Antritt der Reise zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsüberwachung an Bord

Die Teilnahme an unseren Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung und Kontaktverfolgung ist obligatorisch, vorbehaltlich angemessener Anpassungen im Hinblick auf eine mögliche Behinderung des Gastes.

Unsere Krankheitspräventionsprogramme können regelmäßige Temperaturmessungen und/oder Tests auf übertragbare Krankheiten (z. B. COVID-19) umfassen. Wir können auch fordern, dass Gäste an Kontaktverfolgungsprozessen teilnehmen, um der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten (z. B. COVID-19) entgegenzuwirken. Dies kann unter anderem beinhalten, dass Gäste angehalten sind, ein Armband oder andere tragbare Geräte mit sich zu führen, um eine technologiebasierte Kontaktverfolgung zu ermöglichen.

Gesundheitsüberwachung bei der Rückkehr in den Hafen

Wenn wir am Ende der Kreuzfahrt in den Hafen zurückkehren, müssen die Gäste möglicherweise einige Tests und Untersuchungen durchlaufen. Diese Tests können von uns, unseren Vertretern oder Dienstleistern oder von nationalen Behörden, zum Beispiel Gesundheitsbehörden, durchgeführt werden.

Meldepflicht für alle Symptome übertragbarer Krankheiten

GÄSTE, BEI DENEN SYMPTOME EINER ÜBERTRAGBAREN KRANKHEIT AUFTRETEN, SO MILD DIESE AUCH SEIN MÖGEN, EINSCHLIESSLICH TYPISCHER SYMPTOME VON COVID-19, DURCHFALL ODER ERBRECHEN, MÜSSEN SOFORT IN IHRE KABINE ZURÜCKKEHREN UND SICH BEIM MEDIZINISCHEN PERSONAL DES SCHIFFES MELDEN, INDEM SIE DAS MEDIZINISCHE ZENTRUM AN BORD TELEFONISCH KONTAKTIEREN.

DARÜBER HINAUS MÜSSEN GÄSTE AUCH SYMPTOME BEI ANDEREN GÄSTEN DER REISEGRUPPE UNVERZÜGLICH MELDEN ODER SICHERSTELLEN, DASS PERSONEN, BEI DENEN SYMPTOME AUFTRETEN, SOFORT IN IHRE JEWEILIGE(N) KABINE(N) ZURÜCKKEHREN UND SICH BEIM MEDIZINISCHEN PERSONAL DES SCHIFFES MELDEN, INDEM SIE DAS MEDIZINISCHE ZENTRUM AN BORD TELEFONISCH KONTAKTIEREN.

DAS VERSÄUMNIS, EINE ÜBERTRAGBARE KRANKHEIT ODER IHRE SYMPTOME UNVERZÜGLICH ZU MELDEN, ODER DAS VORSÄTZLICHE UNTERLASSEN EINER GENAUEN UND WAHRHEITSGEMÄSSEN MELDUNG SOLCHER SYMPTOME BEDEUTET EINE VERLETZUNG DIESER RICHTLINIE.

Zu den Symptomen von COVID-19 gehören unter anderem erhöhte Temperatur oder Fieber, ein neu auftretender, andauernder Husten, Atemnot oder Atembeschwerden sowie der Verlust oder die Veränderung des Geschmacks- oder Geruchssinns, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen und Müdigkeit.

In einigen Ländern gilt es als strafbare Handlung, andere Personen absichtlich einer übertragbaren Krankheit auszusetzen.

Die Nichtbeachtung aller Behandlungsanweisungen der Schiffsbesatzung und/oder des medizinischen Personals stellt einen Verstoß gegen diese Richtlinie dar.

Quarantäne

Wir können nach eigenem Ermessen verlangen, dass ein Gast oder andere Mitreisende aus der Reisegruppe des Gastes auf seine/ihre Kabine(n) beschränkt oder unter Quarantäne gestellt werden, um zu verhindern, dass sich eine übertragbare Krankheit oder eine andere ansteckende Infektion auf weitere Personen an Bord oder darüber hinaus ausbreitet. Möglicherweise erfordert dies auch, dass betroffene Gäste in eine andere Kabine umziehen müssen, die speziell zu Isolierungs-/Quarantänezwecken eingerichtet wurde.

Alle Gäste müssen jegliche Anweisungen befolgen, die während des Zeitraums der Isolation/Quarantäne erteilt werden, und während des gesamten Ausschiffungsvorgangs am Ende der Kreuzfahrt uneingeschränkt mit der Besatzung kooperieren.

Handreinigung

Gäste müssen ihre Hände nach der Benutzung der Toilette und vor dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln gründlich mit Seife und heißem Wasser reinigen. Laut medizinischen Experten besteht eine der besten Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung, dass ansteckende Krankheiten wie Magen-Darm-Viren, Erkältungskrankheiten oder Grippeviren auftreten oder sich ausbreiten, darin, die Hände nach der Benutzung der Toilette und erneut vor dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln mindestens 20 Sekunden lang gründlich mit Seife und heißem Wasser zu waschen.

Besuch von Häfen und Landausflüge

In bestimmten Anlaufhäfen können wir die Ausschiffung nach eigenem Ermessen auf eine gewisse Anzahl von Gästen beschränken, die an bestimmten, von uns zugewiesenen Landausflügen teilnehmen. In diesem Fall müssen die Gäste während der gesamten Zeitdauer, in der sie nicht auf dem Schiff sind, bei der zugewiesenen Landausflugsgruppe bleiben und alle Anweisungen befolgen, die von uns, dem Reiseveranstalter und der geltenden Rechtsordnung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit gegeben wurden.

Gäste, die das Schiff in einem Anlaufhafen verlassen oder an Bord gehen, können zusätzlichen obligatorischen Gesundheitstests und -kontrollen unterzogen werden. Vor der Ausschiffung in einem Anlaufhafen werden wir den Gästen weitere Einzelheiten zu zusätzlichen Gesundheitstests und -kontrollen mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Behörden in jedem Anlaufhafen möglicherweise zusätzliche Kontrollen und Tests der Gäste zum Zeitpunkt der Ausschiffung und/oder Einschiffung verlangen und die Gäste diesen Anforderungen Folge zu leisten haben.

Reisefähigkeit – Gäste mit Behinderungen

Gäste mit Behinderungen müssen nicht in Begleitung einer anderen Person reisen, um auf unseren Schiffen reisen zu dürfen. Alle Gäste müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die Besatzungsmitglieder nicht verpflichtet sind, Gästen persönliche Hilfsstellung zu geben oder sie bei persönlichen Hygienebedürfnissen zu unterstützen (z. B. beim Essen, Anziehen, Toilettengang). Daher sollten Gäste, die Unterstützung bei diesen Funktionen benötigen, diese Anforderungen bei der Planung eines Kreuzfahrturlaubs berücksichtigen. Wenn es fraglich ist, ob ein potenzieller Gast in der Lage ist, unabhängig für seine persönlichen Bedürfnisse oder seine Hygiene zu sorgen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, und der Gast plant, dennoch alleine zu reisen, muss diese Situation vor der Buchung einer Kreuzfahrt mit dem zuständigen Access Department des Unternehmens geklärt werden. Dies ermöglicht eine individuelle Beurteilung der Reisefähigkeit des Gastes ohne persönliche Unterstützung für die Dauer der gesamten Kreuzfahrt. Bei Gästen, die versuchen, an Bord zu gehen, oder die an Bord aufgefunden werden, obwohl der Verdacht besteht, dass sie sich nicht selbstständig um ihre persönlichen Bedürfnisse kümmern können, findet ein Beurteilungsverfahren statt, um zu ermitteln, ob sie in der Lage sind, auch ohne persönliche Unterstützung sicher zu reisen. Gästen, die für nicht reisefähig befunden werden, kann das Boarding verweigert werden. Ferner können diese im nächsten Anlaufhafen des Schiffes verwiesen werden. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Medikamente

Die Gäste müssen für die gesamte Dauer ihrer Reise eine ausreichende Menge aller benötigten Medikamente mitbringen. Wir empfehlen zudem allen Personen an Bord, darüber hinaus auch eine ausreichende Menge an Medikamenten für einige zusätzliche Tage (über das planmäßige Ende der Reise hinaus) mitzubringen, falls es aufgrund von Störungen des Reiseverlaufs wie widrigem Wetter oder anderen unvorhergesehenen Umständen zu Verzögerungen kommt. In den medizinischen Zentren des Schiffes sind die benötigten Medikamente möglicherweise nicht verfügbar, und nicht alle Medikamente können in den Anlaufhäfen beschafft werden.

Um sicherzustellen, dass alle benötigten Medikamente immer zugänglich sind, sollten Gäste keine Medikamente in aufgegebenem Reisegepäck transportieren. Stattdessen sollten die Gäste alle Medikamente im Handgepäck mit an Bord nehmen.

GÄSTEVERHALTEN

Verbotene Interaktion zwischen Crew und Gast

Unsere Crewmitglieder sind freundlich, kontaktfreudig und hilfsbereit und werden ihr Bestes geben, um den Urlaub aller Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte interpretieren Sie ihre Freundlichkeit nicht falsch. Besatzungsmitgliedern ist es untersagt, eine körperliche Beziehung mit einem Gast einzugehen. Besatzungsmitglieder dürfen nicht über ihre beruflichen Pflichten hinaus mit Gästen in Kontakt treten und dürfen sich nur in Gästekabinen aufhalten, um ihre Aufgaben an Bord zu verrichten. Von den Gästen wird erwartet, dass sie diese Richtlinien respektieren, und es ist ihnen ebenfalls untersagt, eine körperliche Beziehung mit einem Besatzungsmitglied einzugehen. Gästen ist der Zutritt zu Sperrbereichen oder den Besatzungsbereichen des Schiffes, einschließlich der Kabinen und Korridore der Besatzung, nicht gestattet.

Verbot abfälliger, beleidigender Äußerungen und Drohungen

Eine abfällige oder beleidigende Sprache gegenüber anderen Personen, einschließlich Gästen, Besatzungsmitgliedern, Regierungsbeamten oder anderen Personen, ist nicht gestattet. Aussagen oder Verhaltensweisen, in denen die Androhung verbotener oder illegaler Aktivitäten zum Ausdruck kommt, sind verboten.

Jegliche Versuche, sich selbst zu verletzen, sowie mündliche oder schriftliche Erklärungen oder Verhaltensweisen, die die Absicht nachweisen, sich selbst zu verletzen, müssen von unserer Besatzung oder unserem Sicherheitspersonal unterbunden werden, um das Leben und die Sicherheit unserer Gäste und der Besatzung zu schützen sowie die Schiffssicherheit zu gewährleisten.

Verbot unangemessenen oder missbräuchlichen Verhaltens

Unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten ist nicht gestattet. Dies beinhaltet: ungebetenen Körperkontakt, Werbung, Belästigung, Vandalismus, Diebstahl, Gewalt, Verwendung gefälschter/falscher Ausweisdokumente, Alkoholkonsum seitens Minderjähriger (siehe Abschnitt zum Alkoholkonsum weiter unten), Bereitstellung von Alkohol für Personen unter dem zulässigen Mindestalter (siehe Abschnitt zum Alkoholkonsum weiter unten), Besitz von illegalen Substanzen/Gegenständen, die Platzierung von Gegenständen (einschließlich Schildern, Bannern, Dekorationen usw.) an einer beliebigen Stelle im Außenbereich des Schiffes, die Platzierung von Gegenständen an einer beliebigen Stelle im Innenbereich des Schiffes (einschließlich Kabinentüren, auf den Gängen usw.) ohne ausdrückliche Genehmigung des Schiffsmanagements oder wenn diese vom Schiffsmanagement als unangemessen erachtet werden sowie jedes anderes rechtswidrige oder beleidigende Verhalten.

Verbot sicherheitsgefährdenden Verhaltens

Die Nichtbeachtung aller Anweisungen und Richtlinien zur Gesundheit und zur Sicherheit ist strengstens untersagt.

Das Sitzen, Stehen, Springen, Liegen oder Klettern auf, über oder außerhalb von Außen- oder Innengeländer(n) sowie andere(n) Schutzbarrieren ist strengstens untersagt.

Darüber hinaus ist eine Manipulation der Schiffsausrüstung, -einrichtungen oder -systeme nicht gestattet.

Auch jegliche anderen Verhaltensweisen, die von uns nach unserem alleinigen Ermessen als sicherheitsgefährdend erachtet werden, sind nicht zulässig.

Verbot unhöflichen oder störenden Verhaltens

Pool-, Deck- und Theaterstühle dürfen nur in Fällen einer Behinderung reserviert werden. Es ist nicht erlaubt, sich unbekleidet in der Öffentlichkeit zu zeigen. Gäste müssen angemessen gekleidet sein, auch auf den privaten Balkons der Kabinen, wenn sie für andere an Bord, auf anderen Schiffen oder an Land zu sehen sind. Das Sonnenbaden ohne angemessene Badebekleidung ist nur auf ausgewählten Reiserouten und auch während dieser Reiserouten nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Für weitere Informationen zu unserer Kleiderordnung wenden Sie sich bitte an den Gästeservice.

Radiorekorder, laute Radios oder andere Arten der Lärmbelästigung sind nicht zulässig. Rollerblades, Rollschuhe, Skateboards, Surfbretter, Fahrräder und ähnliche Gegenstände dürfen nicht an Bord verwendet werden. Elektromobile sind an Bord nur als Mobilitätshilfe gestattet.

Rauchen und Beschränkungen beim Kauf von Tabakprodukten an Bord

Um für alle unsere Gäste an Bord den größtmöglichen Komfort und ein uneingeschränktes Vergnügen zu gewährleisten, sind unsere Schiffe als rauchfreie Zonen ausgewiesen. Dies beinhaltet auch ein Verbot der Benutzung einer Huka oder anderer Arten von Wasserpfeifen.

Das Rauchen ist auch in sämtlichen Kabinen sowie auf den Balkons der Kabinen untersagt. Dies gilt ausnahmslos für alle Kabinenkategorien an Bord. Wenn ein Gast gegen diese Rauchverbotsrichtlinie verstößt, wird eine Reinigungsgebühr auf sein Bordkonto erhoben. Das Rauchen ist auch in Restaurants, Theatern, Bars, Lounges, Fluren, Aufzügen, auf den Joggingstrecken oder in den meisten Innenbereichen nicht gestattet. Darüber hinaus ist das Rauchen in bestimmten Außenbereichen, einschließlich Sperrbereichen, gastronomischen Einrichtungen sowie in den Kinderspiel- und Poolbereichen nicht gestattet.

Wir sind uns jedoch bewusst, dass auch Raucher unter unseren Gästen sind. Um eine Umgebung an Bord zu schaffen, die auch Rauchern gerecht wird, haben wir bestimmte Bereiche an Bord unserer Schiffe als Raucherbereiche ausgewiesen. Um den Rauchern unter unseren Gästen dabei zu helfen, Bereiche zu finden, in denen das Rauchen gestattet ist, haben wir an Bord eine Beschilderung angebracht, durch die alle für das Rauchen vorgesehenen Raucherbereiche gekennzeichnet sind, und diese Orte mit Aschenbechern ausgestattet. Unsere Gäste können sich auch beim Gästeservice nach dem Standort der ausgewiesenen Raucherbereiche an Bord erkundigen.

In Casinos auf Reiserouten, auf denen das Rauchen gestattet ist, ist eine Beschilderung sichtbar, die den Bereich sowohl für rauchende als auch für nicht rauchende Gäste kennzeichnet. Der Genuss von Zigarren- und Pfeifentabak ist auf ausgewiesene Außenbereiche und Zigarren-Bars (falls auf dem Schiff vorhanden) beschränkt. Elektronische Zigaretten oder E-Zigaretten sind nur in den vorgesehenen Raucherbereichen gestattet.

Zigaretten, Zigarren und Pfeifentabak müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen niemals über Bord geworfen werden.

Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um an Bord Tabak kaufen, besitzen oder konsumieren zu dürfen.

Ausgangssperren

Das Schiffsmanagement behält sich das Recht vor, Ausgangssperren für Einzelpersonen, Reisegruppen oder auch für alle an Bord befindlichen Personen zu verhängen, falls nach alleinigem Ermessen des Schiffskapitäns ein solcher Schritt für die Gesundheit oder die Sicherheit der Gäste und/oder der Besatzung erforderlich wird.

Verantwortlichkeit der Eltern und Erziehungsbeauftragten

Im Sinne dieser Richtlinie wird jede Person unter 18 Jahren als minderjährig definiert. Als junger Erwachsener gilt jede Person im Alter von 18, 19 oder 20 Jahren. Eltern und Erziehungsbeauftragte sind für das Verhalten und die angemessene Beaufsichtigung aller mit ihnen reisenden Minderjährigen und jungen Erwachsenen für die Dauer des gesamten Urlaubs verantwortlich. Diese Verpflichtung gilt für alle Transfers zu und von unseren Schiffen, innerhalb von Terminals, an Bord unserer Schiffe, in unseren Anlaufhäfen, bei Landausflügen und an unseren Privatreisezielen. Diese Verantwortung gilt jederzeit, unabhängig davon, ob sich die Eltern und Erziehungsbeauftragten in physischer Nähe der mit ihnen reisenden Minderjährigen und jungen Erwachsenen befinden.

Unter keinen Umständen dürfen die Eltern oder Erziehungsbeauftragten von Minderjährigen das Schiff ohne die mit ihnen reisenden Minderjährigen verlassen, es sei denn, sie haben vorher entsprechende Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten, dass die mit ihnen reisenden Minderjährigen sich auch während ihrer Abwesenheit an Bord unter Aufsicht durch verantwortungsvolle Erwachsene befinden. Eltern oder Erziehungsbeauftragte dürfen keinem Minderjährigen in ihrer Obhut erlauben, das Schiff im Hafen ohne Beaufsichtigung eines verantwortungsvollen Erwachsenen zu verlassen.

Alkohol

Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt das Urteilsvermögen und verringert die Fähigkeit, potenziell gefährliche Situationen zu erkennen und zu vermeiden. Gäste, die Alkohol konsumieren, sind angehalten, dies auf verantwortungsbewusste Weise zu tun. Das Schiffspersonal kann nach eigenem Ermessen den Ausschank alkoholischer Getränke verweigern, wenn der Gast Alkohol auf unverantwortliche Weise konsumiert. Das Schiffspersonal kann einen Altersnachweis eines Gastes verlangen, um zu überprüfen, ob der Gast im Sinne dieser Richtlinie volljährig und damit berechtigt ist, Alkohol zu konsumieren. Erwachsenen Gästen ist es untersagt, Minderjährigen oder jungen Erwachsenen Alkohol anzubieten. Jegliche Arten von Trinkspielen sind strengstens verboten.

Das Mindestalter für den Konsum oder Besitz alkoholischer Getränke auf Schiffen mit Abfahrten aus Nordamerika und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie an unseren Privatreisezielen beträgt 21 Jahre. Das Mindestalter für den Konsum oder Besitz alkoholischer Getränke auf Schiffen mit Abfahrten aus Südamerika, Europa, Asien, Australien und Neuseeland beträgt 18 Jahre. In allen anderen Fällen gilt das Mindestalter zum Genuss alkoholischer Getränke im jeweiligen Heimathafen als Grundlage für unsere Festlegung des gesetzlichen Mindestalters. Unter bestimmten Umständen, wenn die örtlichen Gesetze dies zulassen oder vorschreiben, kann die Royal Caribbean Group diese Richtlinie ändern, was möglicherweise auch die Anfrage oder Genehmigung eines Elternteils oder Erziehungsbeauftragten erfordert. Gäste können sich an den Gästeservice wenden oder in den Kreuzfahrtinformationen in ihrer Kabine nachsehen, um Informationen zum Mindestalter für den Alkoholkonsum während ihres Kreuzfahrturlaubs zu erhalten. Als Grundlage für die Einhaltung des Mindestalters für den Konsum oder den Besitz von alkoholischen Getränken gilt das Alter des Gastes bei Beginn des Kreuzfahrturlaubs. Wenn ein Gast während des Kreuzfahrturlaubs seinen Geburtstag feiert und dadurch das Mindestalter für den Alkoholkonsum erreicht, kann der Gast den zuständigen Manager des Gästeservices bitten, dies in den Schiffsunterlagen entsprechend zu ändern, um eine Zulassung für den Alkoholkonsum für die Dauer des restlichen Urlaubs zu erwirken. Der Gast muss dem Gästeservice einen gültigen, von der Regierung ausgestellten Ausweis vorlegen, anhand dessen sein Alter verifiziert werden kann.

Sofern nicht ausdrücklich von unserem Sicherheitspersonal oder unserer Besatzung gestattet, ist es Gästen untersagt, alkoholische Getränke mit an Bord zu bringen. Eine Ausnahme ist der Einschiffungstag, an dem die Gäste bis zu zwei (2) versiegelte 750-ml-Flaschen Wein oder Champagner pro Kabine mit an Bord nehmen dürfen, sofern mindestens ein Gast in der Kabine das Mindestalter für Alkoholkonsum hat. Wein in Tetrapacks und anderen Behältnissen ist verboten. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Behälter (einschließlich Wasserflaschen, Sodaflaschen, Mundwasser, Feldflaschen usw.) jederzeit zu inspizieren und den in solchen Behältnissen verstecken Alkohol gegebenenfalls zu entsorgen. Alkoholische Getränke, die in Geschäften an Bord oder in Anlaufhäfen gekauft werden, müssen bei der Rückkehr an Bord zur Kontrolle vorgelegt werden und werden vom Schiffspersonal in Verwahrung genommen. Vom Schiffspersonal gesicherter Alkohol wird den Gästen erst unmittelbar vor Abschluss ihres Kreuzfahrturlaubs zurückgegeben. Gäste, die das zulässige Mindestalter für den Alkoholkonsum noch nicht erreicht haben, erhalten ihren Alkohol nicht zurück.

Jeder Gast, der an Land geht und Alkohol konsumiert (ob unter Aufsicht eines Elternteils/Erziehungsbeauftragten oder nicht), ist dafür verantwortlich, den Alkohol auf verantwortungsvolle Weise zu konsumieren und sicherzustellen, dass er die Fähigkeit behält, potenziell gefährliche Situationen zu erkennen und zu vermeiden, wenn er zum Schiff zurückkehrt. Wir möchten in diesem Zusammenhang alle Eltern/Erziehungsbeauftragte daran erinnern, dass sie während eines Kreuzfahrturlaubs der Royal Caribbean Group zu jeder Zeit für die Handlungen ihrer minderjährigen und jungen erwachsenen Kinder die volle Verantwortung tragen.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

IM ZUGE VON SICHERHEITSKONTROLLEN SIND WIR BERECHTIGT, DAS MITGEFÜHRTE EIGENTUM UNSERER GÄSTE ZU PRÜFEN UND VERBOTENE GEGENSTÄNDE IN ABWESENHEIT DES GASTES ZU ENTFERNEN. KONFISZIERTE GEGENSTÄNDE, DIE NICHT INNERHALB VON 15 KALENDERTAGEN NACH DER KONFISZIERUNG VON GÄSTEN ALS VERMISST GEMELDET WERDEN, GELTEN ALS VERFALLEN UND KÖNNEN VON DER ROYAL CARIBBEAN GROUP ENTSORGT WERDEN.

Gegenstände mit Heizelementen oder offenen Flammen


Bestimmte Gegenstände, die Hitze oder eine offene Flamme erzeugen, sind an Bord nicht gestattet. Dazu gehören Bügeleisen, Kochplatten, Kerzen, Räucherwerk und andere Gegenstände, die eine Brandgefahr darstellen können. Lockenstäbe und Haartrockner sind zugelassen.

Marihuana ist untersagt

Marihuana, auch in seiner medizinischen Form oder für medizinische Zwecke, ist an Bord untersagt.

Verbot von Drogen oder anderen illegalen Substanzen

Während eines Kreuzfahrturlaubs mit der Royal Caribbean Group, einschließlich des Transfers zu und von Schiffen, innerhalb der Terminals, an Bord unserer Schiffe, in Anlaufhäfen, bei Landausflügen oder an unseren Privatreisezielen, sind keine illegalen Drogen oder anderen illegalen Substanzen gestattet und dürfen auch nicht verwendet werden. Illegale Drogen oder Substanzen werden beschlagnahmt und Royal Caribbean behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Verstöße gegen dieses Verbot den zuständigen Behörden zu melden. Die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern, die wir im Verlauf der Reise besuchen, kann strenge Gesetze in Bezug auf den Drogenbesitz beinhalten und diesen dementsprechend hart bestrafen. Gäste, die gegen solche Gesetze verstoßen, können durch die jeweilige Gerichtsbarkeit (und möglicherweise zusätzlich auch in den USA sowie von anderen Behörden) inhaftiert und strafrechtlich verfolgt und möglicherweise sogar daran gehindert werden, an Bord einzuschiffen oder nach Landausflügen wieder an Bord zurückzukehren.

Verbot von Waffen, Sprengstoffen oder anderen gefährlichen Gegenständen

Eine detaillierte Liste verbotener Gegenstände ist auf unseren Websites zu finden und wird durch Bezugnahme in diese Richtlinie aufgenommen.

An Bord sind keine Waffen, Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper oder andere Gegenstände erlaubt, die eine Gefahr für Personen oder fremdes Eigentum darstellen. Die Bestimmung, welcher Gegenstand ein mögliches Risiko für Personen- oder Sachschäden darstellt, liegt im alleinigen Ermessen der Royal Caribbean Group. Nicht an Bord zugelassene Gegenstände werden vom Sicherheitsdienst an Bord des Schiffes beschlagnahmt.

Schusswaffen und andere Waffen sind an Bord nicht erlaubt. Gäste, die dem Schiffspersonal das Vorhandensein einer Schusswaffe oder einer anderen Waffe (an ihrer Person oder in ihrem Gepäck) melden, erhalten die Möglichkeit, diese vor dem Boarding zu entsorgen. Gästen, die das Vorhandensein einer Schusswaffe oder einer anderen Waffe nicht melden, kann das Boarding verweigert oder sie können des Schiffes verwiesen werden. Gegenstände wie Tauchmesser müssen dem Schiffspersonal zum Zeitpunkt des Boardings gemeldet werden und können an Bord zugelassen sein, werden jedoch vom Sicherheitspersonal des Schiffes in Sicherheitsverwahrung genommen, solange sie nicht an Land verwendet werden.

UMWELT

Save the Waves®-Programm und Müll-/Abfallentsorgung

Die Royal Caribbean Group betreibt ein Save the Waves®-Programm, das auf drei Grundprinzipien beruht: die Reduzierung der Entstehung oder Erzeugung von Abfallstoffen, so viel Recycling wie möglich und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung aller verbleibenden Abfälle. Abfälle müssen ordnungsgemäß in Behältern entsorgt werden, die auf dem gesamten Schiff bereitgestellt werden, oder in Papierkörben, die in jeder Kabine bereitgestellt werden. Müll oder andere Fremdkörper dürfen niemals in einer Toilette heruntergespült werden. Gäste dürfen keine Gegenstände über Bord werfen. Gäste dürfen Gegenstände nicht unbeaufsichtigt auf Balkons stehen oder liegen lassen, da diese vom Wind über Bord geweht werden könnten.

ANDERE GÜLTIGE ALTERSRICHTLINIEN

Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um in Casinos an Bord unserer Schiffe spielen zu dürfen, außer in Alaska, wo das Mindestalter 21 Jahre beträgt. Für verschiedene Einrichtungen und Aktivitäten an Bord der Schiffe gilt eine Mindestalteranforderung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unseren Websites oder bei unserem Gästeservice.