Verhaltensregeln

Verhaltensregeln für Gäste während des Kreuzfahrturlaubs

Stand: 13.05.2003

Allgemeine Verhaltensregeln (gültig während der Transfers und Landausflüge, am Hafenterminal, an Bord unserer Kreuzfahrtschiffe und auf unseren Privatinseln)

Im Interesse der Sicherheit und des Wohlergehens aller Gäste, bitte wir um Beachtung folgender Punkte:

Rauchen

Jeder Gast, der in einer ausgewiesenen Nichtraucherzone raucht, wird umgehend aufgefordert, seine Zigarette/Zigarre/Pfeife zu löschen oder sich in eine ausgewiesene Raucherzone zu begeben. Bei Nichtbefolgung wird der Gast aufgefordert, den Bereich umgehend zu verlassen. Sollte der Gast dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird ein leitender Angestellter herbeigerufen, um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen. Im äußersten Fall wird das Sicherheitspersonal eingeschaltet, um sich der Angelegenheit anzunehmen.

Gewaltsames Verhalten

Jede körperliche Auseinandersetzung führt automatisch zu einer Untersuchung des Vorfalls durch den Hoteldirektor bzw. den Kapitän. Ein solcher Angriff hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge, zu denen die Festnahme des Gastes, der Verweis vom Schiff im nächsten Hafen oder das Verbot, im nächsten Hafen von Bord zu gehen, gehören können.

Besitz verbotener Substanzen

Alle illegalen Substanzen werden konfisziert und können für den betreffenden Gast den Verweis vom Schiff im nächsten Hafen oder das Verbot, im nächsten Hafen von Bord zu gehen, zur Folge haben.

Besitz von Waffen

Alle Waffen werden konfisziert und können für den betreffenden Gast den Verweis vom Schiff im nächsten Hafen oder das Verbot, im nächsten Hafen von Bord zu gehen, zur Folge haben.

Beschimpfungen

Beschimpfungen, die von einem Besatzungsmitglied oder einem anderen Reisenden bezeugt werden, haben eine Aussprache mit dem Hoteldirektor bzw. dem Kapitän zur Folge.

Verbale Entgleisungen

Jeder Gast, der sich anderen Reisenden gegenüber zu verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, wird aufgefordert, dieses Verhalten zu unterlassen. Nichtbeachtung führt zu einer zweiten Verwarnung. Sollte der betreffende Gast auch dieser Aufforderung nicht Folge leisten, wird er von einem leitenden Angestellten des Bereichs verwiesen. Bei nochmaliger Weigerung wird das Sicherheitspersonal eingeschaltet, um sich der Angelegenheit anzunehmen.

Barbusiges Sonnenbaden

Sonnenbaden „oben ohne“ ist auf allen europäischen Reiserouten auf Deck 10 erlaubt. Auf allen anderen Reiserouten ist barbusiges Sonnenbaden nicht erlaubt.

Störende Geräte und Gegenstände

Audiogeräte mit Lautsprecherboxen, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Roller, Surfbretter, Fahrräder und andere individuelle Transportmittel dürfen an Bord nicht benutzt werden, außer es gibt einen speziell hierfür ausgewiesenen Bereich oder die Nutzung ist aus gesundheitlichen Gründen erforderlich. Falls derartige Gegenstände mit an Bord gebracht werden, werden sie für die Dauer der Reise aufbewahrt und dem Gast am Tag der Ausschiffung wieder ausgehändigt.

Verhaltensregeln im Poolbereich

Die Stühle und Liegen im Poolbereich stehen allen Gästen zur freien Verfügung. Aus diesem Grund ist es nicht statthaft, Deckstühle oder -liegen zu reservieren. Falls Gäste fortwährend gegen diesen Grundsatz verstoßen, setzt das Aufsichtspersonal einen leitenden Angestellten hiervon in Kenntnis, damit dieser die Situation klärt. Sollte sich ein Gast den Anweisungen widersetzen, wird das Sicherheitspersonal eingeschaltet, um sich der Angelegenheit anzunehmen.

Verstöße gegen die Verhaltensregeln haben folgende Maßnahmen zur Folge:

(1) Geringfügige Verstöße:

Störendes Verhalten (d.h. die Beeinträchtigung des Urlaubsvergnügens anderer Gäste) in allen Bereichen des Hafenterminals, des Schiffs, der Privatinseln oder während der Transfers bzw. Landausflüge gilt als ein geringfügiger Verstoß gegen die Verhaltensregeln und zieht grundsätzlich folgenden dreistufigen Maßnahmekatalog nach sich: Ermahnung, zweite Ermahnung, Eingreifen.

(2) Schwerwiegende Verstöße:

(a) Zerstörung von Bordeinrichtungen in allen Bereichen des Schiffs (Vandalismus)
(b) Handlungen, aus denen anderen oder der handelnden Person selbst möglicherweise körperlicher Schaden erwachsen kann
(c) Verbale Entgleisungen gegenüber einem Besatzungsmitglied oder anderen Reisenden
(d) Exzessive Trunkenheit oder Rausch infolge der Einnahme verbotener Substanzen;
(e) Kauf von Alkohol für Minderjährige
gelten als schwerwiegende Verstöße gegen die Verhaltensregeln und ziehen folgenden dreistufigen Maßnahmekatalog nach sich: Aussprache, Eingreifen, Verweis vom Schiff.

Mindestaltergrenzen

Einrichtung Mindestalter
Eisbahn (Voyager Klasse) Kinder jeden Alters
Solarium Ab 16 Jahre
Adventure Ocean-Einrichtungen 3 – 17 Jahre
Theater Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils oder einer Aufsichtsperson
Whirlpools * Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils oder einer Aufsichtsperson
Bingo / Pferderennen Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Elternteils oder einer Aufsichtsperson
Shipshape Center (Fitnessstudio) Ab 16 Jahre
Shipshape Center (Spa) Ab 16 Jahre
Night Club / Disco Ab 16 Jahre

* Kleinkinder, die noch Windeln tragen, dürfen die Pools/Whirlpools auch nicht in Begleitung eines Elternteils oder Aufsichtsperson benutzen.

Altersgrenzen für Glücksspiele und alkoholische Getränke

Getränk Mindestalter
Bier und Wein * 18-20 Jahre **
Alle Alkoholika Ab 21 Jahre (ab 18 Jahre auf südamerikanischen und europäischen Reiserouten).
Einrichtung Mindestalter
Casino Ab 18 Jahre**

* Die Regelung gilt, während das Schiff im Hafen liegt und bis es sich in internationalen Gewässern befindet.
** Auf allen Schiffen, die in Alaska kreuzen, müssen Gäste mindestens 21 Jahre alt sein, wenn sie alkoholische Getränke (inkl. Bier und Wein) konsumieren oder im Casino spielen möchten.


Wir beraten Sie gerne

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