Reisebedingungen Celebrity Cruises

Reise- und Zahlungsbedingungen Celebrity Cruises 2010/11


Allgemeine Reisebedingungen Celebrity Cruises 2009/10
Gültig bis Ende Dezember 2009


Reise- und Zahlungsbedingungen für Deutschland

1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im folgenden „Celebrity Cruises“ genannt, vgl. auch Ziff. 21) entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Celebrity Cruises den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Celebrity Cruises bittet, auf eine konkrete Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen in Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Celebrity Cruises herausgegeben werden, sind für Celebrity Cruises und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Celebrity Cruises gemacht werden.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Celebrity Cruises dem Kunden mit der Reisebestätigung eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält der Kunde seinen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen bei seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Celebrity Cruises diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen Buchungen, das heißt innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich), ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des Widerspruchs bleibt der Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen wirksam.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity Cruises für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

2.5 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.

Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.

2.6 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity Cruises ihre Behinderung mitteilen, damit Celebrity Cruises gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 9.2).

2.7 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Cruises Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.

3. Prospektangaben

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Celebrity Cruises bindend. Celebrity Cruises kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes,
- wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4. Bezahlung

4.1 Die Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil der Kunde von Celebrity Cruises mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten hat. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein übergeben ist.

4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Celebrity Cruises berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.1 zu belasten.

4.3 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Celebrity Cruises, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

6. Leistungsänderungen

6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Celebrity Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity Cruises wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Recht unverzüglich nach Erklärung von Celebrity Cruises über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Celebrity Cruises geltend zu machen.

6.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.

7. Preisänderungen/Preiserhöhungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet:
Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Celebrity Cruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz/das Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann Celebrity Cruises vom Kunden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Celebrity Cruises vom Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren Celebrity Cruises gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Celebrity Cruises berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus dem Programm von Celebrity Cruises zu verlangen, wenn Celebrity Cruises in der Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung Celebrity Cruises gegenüber geltend zu machen.

8. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender

8.1 Rücktritt durch den Reisegast
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt bewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Celebrity Cruises.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Celebrity Cruises Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevor­kehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Celebrity Cruises gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Celebrity Cruises gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Celebrity Cruises für ihre Reise fordern muss, – jeweils pro Person:

Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Celebrity Cruises wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Celebrity Cruises berechnet, 100 % des Kabinenpreises.

8.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Celebrity Cruises Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Celebrity Cruises entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60,– je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.

8.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Celebrity Cruises dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Celebrity Cruises entsteht zusätzlich eine Bearbeitungs­gebühr von EUR 20,– pro Person, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 8.1.).

9. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter

9.1 Celebrity Cruises kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation Policy“ (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“ wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“ ist auch vorab unter www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

9.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity Cruises eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden.

Weiterhin hat Celebrity Cruises das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.

9.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, Celebrity Cruises bereits vor der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.

9.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Celebrity Cruises gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, so behält Celebrity Cruises den Anspruch auf den Reisepreis. Celebrity Cruises lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Celebrity Cruises aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity Cruises nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Celebrity Cruises haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

10.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Celebrity Cruises für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB),
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Celebrity Cruises herbei­geführt wird oder
b) soweit Celebrity Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung Celebrity Cruises für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
Soweit dem Kunden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gehende Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt (z. B. Montrealer Übereinkommen, 2. Seerechtsänderungsgesetz).

10.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Celebrity Cruises ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist (z. B. Montrealer Übereinkommen, 2. Seerechtsänderungsgesetz).

10.4 Haftung für Fremdleistungen
Celebrity Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.

10.5 Celebrity Cruises haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Celebrity Cruises die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

11. Mängelrüge und Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung

Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Celebrity Cruises unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) muss der Kunde Celebrity Cruises eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Celebrity Cruises verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

12. Ausschlussfristen

Der Kunde ist mit Ansprüchen Celebrity Cruises gegenüber ausgeschlossen, soweit er diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber Celebrity Cruises geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind.

Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.1 Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche muss der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei Celebrity Cruises geltend machen, es sei denn, der Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.

12.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt

Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich Celebrity Cruises gegenüber geltend gemacht werden, es sei denn der Kunde war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.

12.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden 
Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Celebrity Cruises möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.

Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Celebrity Cruises möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch Celebrity Cruises oder deren Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder der Kunde an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

13. Verjährung

13.1 Vertragliche Ansprüche: 
Vertragliche Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Celebrity Cruises beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

13.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung: 
Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Celebrity Cruises verursacht wurden, verjähren in einem Jahr.

13.3 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

13.4 Schweben zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Celebrity Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

15. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch Celebrity Cruises den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Celebrity Cruises wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit).
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

17. Ausführende Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Celebrity Cruises, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Celebrity Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen. Sobald Celebrity Cruises weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Celebrity Cruises den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Celebrity Cruises den Kunden über den Wechsel informieren. Celebrity Cruises wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.

18. Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Celebrity Cruises empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

19. Datenschutz und Allgemeines

19.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Celebrity Cruises zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

19.2 Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Celebrity Cruises zur Anfechtung des Reisevertrages. Celebrity Cruises haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros sind von Celebrity Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

20. Gerichtsstand

20.1 Der Kunde kann Celebrity Cruises in Frankfurt am Main (Deutschland) verklagen.

20.2 Für Klagen von Celebrity Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.

20.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises findet deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Celebrity Cruises im Ausland für die Haftung von Celebrity Cruises dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

21. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist die Royal Caribbean Cruises Ltd.® (registriert in Liberia), 1050 Caribbean Way, Miami Florida 33132, USA, vertreten durch die Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt.

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Eclipse, Celebrity Equinox, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael’s Club und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc.


©2010, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten. Die Reise- und Zahlungsbedingungen finden Sie auch im Internet unter www.celebritycruises.de


Reise- und Zahlungsbedingungen für Österreich

1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (im folgenden „Celebrity Cruises“ genannt, vgl. auch Ziff. 19) entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Celebrity Cruises den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Celebrity Cruises bittet, auf eine konkrete Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen in Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Celebrity Cruises herausgegeben werden, sind für Celebrity Cruises und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Celebrity Cruises gemacht werden.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Celebrity Cruises dem Kunden eine Reisebestätigung übermitteln. Gleichzeitig erhält der Kunde seinen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Der Reisevertrag kommt mit Wirkung für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde mit der Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt. Sollten dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen bei seiner Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersendet Celebrity Cruises diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen den Reise- und Zahlungsbedingungen (bei kurzfristigen Buchungen, das heißt innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt, unverzüglich), ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Im Falle des Widerspruchs bleibt der Reisevertrag ohne Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen wirksam.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity Cruises für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

2.5 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.

Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.

2.6 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity Cruises ihre Behinderung mitteilen, damit Celebrity Cruises gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 9.2).

2.7 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Cruises Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.

3. Prospektangaben

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Celebrity Cruises bindend. Celebrity Cruises kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flüge, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes,
- wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

4. Bezahlung

4.1 Die Zahlungen des Kunden sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil der Kunde von Celebrity Cruises mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten hat. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein, der diesen Zahlungstermin absichert, übergeben ist.

4.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Celebrity Cruises berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8.1 zu belasten.

4.3 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von Celebrity Cruises, den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

6. Leistungsänderungen

6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Celebrity Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity Cruises wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unverzüglich unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Recht unverzüglich nach Erklärung von Celebrity Cruises über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Celebrity Cruises geltend zu machen.

6.2 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.

7. Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben wie Hafen- oder Flughafengebühren Celebrity Cruises gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Celebrity Cruises berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Kunden zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Kunde unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus dem Programm von Celebrity Cruises zu verlangen, wenn Celebrity Cruises in der Lage ist, dem Kunden eine solche anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung Celebrity Cruises gegenüber geltend zu machen.

8. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender

8.1 Rücktritt ohne Stornogebühr
Der Kunde kann, abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechte vor Beginn der Leistung zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, einer erheblichen Änderung unterliegen. Eine erhebliche Änderung liegt bei der Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung sowie bei einer vorgenommenen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10 Prozent vor. Celebrity Cruises hat in diesen Fällen keine Ansprüche gegen den Kunden.
Celebrity Cruises ist verpflichtet, dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn über die bestehenden Wahlmöglichkeiten, entweder die Änderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

8.2 Anspruch auf Ersatzleistung:
Der Kunde kann anstelle der Rücktrittsmöglichkeit nach 8.1 und bei Stornierung von Celebrity Cruises ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern Celebrity Cruises zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht ein Fall des 9.1 bis 9.4 zur Anwendung kommt.

8.3 Rücktritt mit Stornogebühr:
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt Celebrity Cruises oder dem Reisebüro, bei welchem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Rücktrittserklärung sollte mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung erfolgen. Die Stornogebühr steht in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Gesamtpreis aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Es gilt folgender Stornosatz jeweils pro Person:

Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Celebrity Cruises wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung Erlangte sowie evtl. ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Celebrity Cruises berechnet, 100% des Kabinenpreises.

8.4 Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Celebrity Cruises Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Celebrity Cruises entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.

8.5 Umbuchung:
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Celebrity Cruises dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Celebrity Cruises entsteht zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Person, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 8.1).

9. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter

9.1 Celebrity Cruises kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation Policy“ (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“ wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“ ist auch vorab unter www.royalcaribbean.at erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

9.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity Cruises eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden.

Weiterhin hat Celebrity Cruises das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.

9.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, Celebrity Cruises bereits vor der Abreise Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.

9.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Celebrity Cruises gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, so behält Celebrity Cruises den Anspruch auf den Reisepreis. Celebrity Cruises lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Celebrity Cruises aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity Cruises nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

10. Haftungsrechtliche Sondergesetze

Eine Haftung von Celebrity Cruises ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit

11. Gewährleistungsansprüche

11.1 Gewährleistung: Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Celebrity Cruises an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

11.2 Schadensersatz: Verletzen Celebrity Cruises oder seine Gehilfen schuldhaft die Celebrity Cruises aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist Celebrity Cruises dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Soweit Celebrity Cruises für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet Celebrity Cruises – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn Celebrity Cruises nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Celebrity Cruises keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiter wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

11.3 Haftung für Fremdleistungen:  Celebrity Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.

11.4 Celebrity Cruises haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Celebrity Cruises die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

11.5 Mitteilung von Mängeln: Celebrity Cruises haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Celebrity Cruises die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von Celebrity Cruises mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass Celebrity Cruises ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Celebrity Cruises muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaft) oder direkt Celebrity Cruises über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

12. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

13. Beendigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Celebrity Cruises kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Soweit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückgetreten wird, wird der Reisepreis unverzüglich zurückerstattet. Soweit der Reisevertrag nach Reisebeginn gekündigt wird, erhält der Kunde den Teil des Reisepreises zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.

14. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Celebrity Cruises wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit).

Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.

Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

15. Ausführende Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Celebrity Cruises, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Celebrity Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen. Sobald Celebrity Cruises weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Celebrity Cruises den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Celebrity Cruises den Kunden über den Wechsel informieren. Celebrity Cruises wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.

16. Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Celebrity Cruises empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

17. Datenschutz und Allgemeines

17.1 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Celebrity Cruises zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

17.2 Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Celebrity Cruises zur Anfechtung des Reisevertrages. Celebrity Cruises haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros sind von Celebrity Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

18. Gerichtsstand & Rechtswahl

18.1 Der Kunde kann Celebrity Cruises in Frankfurt am Main (Deutschland) verklagen.

18.2 Für Klagen von Celebrity Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.

18.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises findet deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Celebrity Cruises im Ausland für die Haftung von Celebrity Cruises dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist die Royal Caribbean Cruises Ltd.® (registriert in Liberia), 1050 Caribbean Way, Miami Florida 33132, USA, vertreten durch die Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt.

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Eclipse, Celebrity Equinox, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael’s Club und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises® Inc.


©2010, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.
Die Reise- und Zahlungsbedingungen finden Sie auch im Internet unter www.celebritycruises.at


Reise- und Zahlungsbedingungen für die Schweiz

1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd. (registriert in Liberia), Hauptbüro 1050 Caribbean Way, Miami Florida, 33132 USA, im folgenden „Celebrity Cruises“ genannt, vertreten durch die Royal Caribbean Cruise Line A/S Zweigniederlassung Frankfurt entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Pauschalreisen, insbesondere für Schiffskreuzfahrten. Eventuelle Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen

2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Celebrity Cruises den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Der Reisevertrag zwischen Celebrity Cruises und dem Kunden kommt mit der Bestätigung der persönlichen, telefonischen, schriftlichen, oder elektronischen (Online) Anmeldung (Buchung) zu Stande. Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer, so steht der Kunde für die Vertragspflichten wie für eigene Verpflichtungen ein. Diese allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity Cruises für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Celebrity Cruises die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.

2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschliesslich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.

2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity Cruises ihre Behinderung mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklich­keitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Cruises Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.
Celebrity Cruises behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity Cruises die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Celebrity Cruises bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Massgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung massgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
Leistungen des Schiffarztes sind kein Vertragsbestandteil. Ärztliche Leistungen und Medikamente werden dem Kunden in Rechnung gestellt

3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, ausser wenn sie Teil der prospektmässig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind.
Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Celebrity Cruises lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).

3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Celebrity Cruises aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Celebrity Cruises durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.

4. Leistungsänderungen

4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmässig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity Cruises wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Celebrity Cruises im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.

4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Celebrity Cruises behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingung­en/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z. B. Flugge­sellschaften oder Hotels) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.

4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Celebrity Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Celebrity Cruises gemacht wurden.

4.7 Reisebüros sind von Celebrity Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Celebrity Cruises hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages mit Celebrity Cruises abändern.

5. Reisepreis und Bezahlung

5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Massgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.

5.2 Celebrity Cruises hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Massgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Sofern der Kunde nicht bereits über den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche abgesichert ist, wird dem Kunden der entsprechende Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, auf Anfrage ausgehändigt.

5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Celebrity Cruises eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrtanmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.

5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Einschiffungsdatum bei Celebrity Cruises eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.

5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Celebrity Cruises kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.1 vereinbart.

6. Preiserhöhung

6.1 Celebrity Cruises behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Falls Celebrity Cruises den Reisepreis aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so hat der Kunde das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von Celebrity Cruises kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug rückerstattet.

7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung

7.1 Rücktritt durch den Reisegast
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Massgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Celebrity Cruises.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Celebrity Cruises Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Celebrity Cruises gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Celebrity Cruises gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Celebrity Cruises für ihre Reise fordern muss – jeweils pro Person:


Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Celebrity Cruises wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Celebrity Cruises berechnet, 100% des Kabinenpreises.

7.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Celebrity Cruises Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Celebrity Cruises entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 93,- je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.

7.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Celebrity Cruises dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbu­chungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Celebrity Cruises entsteht zusätzlich eine Bearbeitungs­gebühr von CHF 31,- pro Person, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 7.1).

8. Vertragskündigung durch Celebrity Cruises

8.1 Celebrity Cruises kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation Policy“ (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation Policy“ wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policy“ ist auch vorab unter www.celebritycruises.ch erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemässen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity Cruises eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.

8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Celebrity Cruises verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity Cruises nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

9. Höhere Gewalt

9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender aussergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Celebrity Cruises als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.

9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Celebrity Cruises als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Celebrity Cruises die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Massnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Celebrity Cruises nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Massnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäss erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismässig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Celebrity Cruises kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.

10.2 Hilft Celebrity Cruises der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemässen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Celebrity Cruises den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Celebrity Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweis­sicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Celebrity Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.

10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Celebrity Cruises zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Celebrity Cruises entschädigt den Kunden im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und dem Kunden dadurch entstandener zusätzliche Kosten (Unter Vorbehalt der Ziff. 10 und 12.), soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden des Kunden vorliegt. Die Haftung von Celebrity Cruises ist insgesamt auf den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung kann Celebrity Cruises übernehmen, falls in Folge von Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haftet Celebrity Cruises nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreise auch Niedrig- und Hochwasser, Stürme, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten), für die Celebrity Cruises nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

11.2 Die Haftung von Celebrity Cruises als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Celebrity Cruises oder von einem seiner Mitarbeitenden oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity Cruises für einen dem Kunden entste­henden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3 Die Haftung von Celebrity Cruises als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist für Personenschäden sowie Kabinengepäckschäden gemäss den anwendbaren nationalen Gesetzen und Internationalen Übereinkommen, im Besonderen das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 sowie das Londoner Übereinkommen vom 19.11.1976, beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäss vorstehender Ziffer 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Celebrity Cruises ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Celebrity Cruises zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Demgemäss regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Celebrity Cruises, soweit diese vertraglicher Luftfrachtführer ist, nach den Bestimmungen der an­wend­baren nationalen Luftverkehrsgesetze in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

11.5 Celebrity Cruises haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, ist die Haftung von Celebrity Cruises gemäss Ziffer 11.3 beschränkt.

11.6 Celebrity Cruises haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

11.7 Celebrity Cruises haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z. B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziffern 4.6 und 4.7).

11.8 Celebrity Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Celebrity Cruises sind. Celebrity Cruises haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit dafür die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Celebrity Cruises kausal war.

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhangmmit dem Reisevertrag und den von Celebrity Cruises erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschliesslich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Celebrity Cruises geltend zu machen. Es wird hierfürmdie Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

13. Landausflüge

13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. Celebrity Cruises vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Celebrity Cruises an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.celebritycruises.com. Celebrity Cruises übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.

14. Einschiffung und Gepäck

14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten Abfahrts­zeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten mit der Rücktrittsfolge gemäss Ziffer 7.1.

14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.

14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Celebrity Cruises oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äusserlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äusserlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äusserlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.

15. Anschlussprogramme

15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Celebrity Cruises dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Celebrity Cruises.

16. Pass/Visa/Impfung

16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Celebrity Cruises ist im Falle des Verstosses berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäss der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.1 hat.

16.2 Celebrity Cruises informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für Schweizer Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Celebrity Cruises nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.
Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder – für manche Länder – einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Celebrity Cruises Auskunft.

16.3 Celebrity Cruises wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.

16.4 Soweit Celebrity Cruises ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Celebrity Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Celebrity Cruises bedingt sind. Wenn Celebrity Cruises im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

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16.5 Für die Einreise in die USA benötigen Schweizer Staatsbürger einen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen. Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Celebrity Cruises verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.

16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Celebrity Cruises wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.

17. Datenschutz

17.1 Die personenbezogenen Daten, welche Sie Celebrity Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Celebrity Cruises und die Buchungsstelle des Kunden behält sich vor, den Kunden darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, soweit für Celebrity Cruises nicht erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünscht. Wenn der Kunde die Zusendung von Information nicht wünscht, wendet er sich diesbezüglich an seine Buchungsstelle.

18. Allgemeines

18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschliesslich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.

18.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. Für Klagen der Celebrity Cruises aus Verträgen mit Konsumenten bzw. in Verbrauchersachen gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden als Gerichtsstand.

18.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

18.4 Für Ihren Schutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss von Reiseversicherungen für die Fälle von Annullierung, Krankheit, Unfall etc. Im Reispauschalpreis ist keine Versicherungsleistung inbegriffen.

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Eclipse, Celebrity Equinox, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael’s Club und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc.


© 2009, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Reisebedingungen für Deutschland

1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im Folgenden "Celebrity" genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.

2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen

2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Celebrity den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit ­ benannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Celebrity die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.

2.4 Das Mindestalter für allein reisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.

Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.

2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity ihre Behinderung mitteilen.

Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Frankfurt zu über ­ senden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.

Celebrity behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Celebrity bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.

3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind.

Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen.

Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Celebrity lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).

3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Celebrity aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flug ­ pro ­ gramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers vom/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Celebrity durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.

3.4 Bei Buchung einer Garantiekabine wird die endgültige Kabinennummer vor der Kreuzfahrt durch Celebrity zugeteilt. Änderungswünschen nach Zuteilung kann Celebrity nicht mehr nachkommen. Ein Umtausch gegen eine andere Kabinennummer ist nicht möglich. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf Unterbringung in der bestätigten Kategorie oder in den angebotenen Mindestkategorien
Z - Innenkabine
Y - Außenkabine
X - Deluxe Kabine
W - Suite

Je nach Verfügbarkeit kann Celebrity auch eine Kabine in einer höheren Kategorie zuteilen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch hierbei ist nach Zuteilung keine Änderung mehr möglich.

4. Leistungsänderungen

4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertrags ­ abschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Celebrity wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Celebrity im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.

4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein(e) solche(r) Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Celebrity behält sich ausdrücklich vor, vor Vertrags ­ abschluss eine Änderung der Prospektangaben vor ­ zunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbst ­ verständlich informiert wird.

4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reise ­ bedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder Hotels,) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weiter gehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die ent ­ sprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.

4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Celebrity nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Celebrity gemacht wurden.

4.7 Reisebüros sind von Celebrity nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

5. Reisepreis und Bezahlung

5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten ein ­ zuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.

5.2 Celebrity hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abge ­ sichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.

5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Celebrity eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrtanmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunter ­ lagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.

5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Ein ­ schiffungs ­ datum bei Celebrity eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reise ­ unterlagen ausgehändigt werden.

5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis trotz erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, so gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Royal Caribbean kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart. 

5.6 Alle bei den einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind "ab Preise" vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

5.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.

6. Preiserhöhung

6.1 Celebrity behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Celebrity den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Celebrity über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung

7.1 Der Kunde kann bis 3 Tage vor dem Abreisedatum einen Ersatzreisenden schriftlich gegenüber Celebrity benennen. Diese Frist ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten. Celebrity kann dem Wechsel in der Person des Kunden nur widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche oder schiffsärztliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der Reisende der Celebrity als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungsgebühr von € 60,- pro Person. Widerspricht Celebrity der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund und tritt der ursprünglich gemeldete Kunde die Reise nicht an, kommen die nachstehenden Rücktrittsbedingungen zur Anwendung.

7.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam mit Eingang bei Celebrity oder bei dem vom Kunden beauftragten Reisebüro. Tritt der Kunde zurück, verliert Celebrity den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch steht Celebrity im Rücktrittsfall als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung, die folgende pauschale Entschädigung - jeweils pro Person - zu:

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt.
5 % des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Reiseantritt:
25% des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Reiseantritt:
50% des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt:
75% des Reisepreises
Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt sowie Nichtantritt der Reise:
90% des Reisepreises

Diese Regelung gilt auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket. Die Stornopauschale gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (3 oder mehr Personen). Wird die Kabine letztendlich nur durch eine Person genutzt, wird der Preis einer Doppelbelegung berechnet (100% Einzelzimmerzuschlag). Weist der Kunde nach, dass Celebrity tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Celebrity auszugleichen.

Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reise ­ preis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen.

7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Celebrity ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung.

7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens vor der Abreise werden mit € 60,- pro Namen berechnet. Bei Buchungen mit Flug erhöht sich der Betrag auf € 130,-, falls die Flugtickets bereits ausgestellt wurden. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von € 50,- pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.

7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren.

Gebührenübersicht ohne Flug mit Flug
     
Umbuchungsgebühren    
bis 60 Tage vor der Abfahrt € 20,- pro Kabine € 20,- pro Kabine
ab 59. Tag vor der Abfahrt Storno/Neubuchung Storno/Neubuchung
     
Namensänderung    
ab Festbuchung € 60,- pro Person € 130,- pro Person
     
Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung € 50,- pro Kabine € 50,- pro Kabine
zzgl. Airlinegebühr (bei Änderung oder Verlust)  

8. Vertragskündigung durch Celebrity

8.1 Celebrity kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der ?Guest Vacation Policy" (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die ?Guest Vacation Policy" wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die ?Guest Vacation Policy" ist auch vorab unter www.celebritycruises.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffes aufgefordert werden.

8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Celebrity verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an ­ rechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut ­ gebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

9. Höhere Gewalt

9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.

9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Celebrity die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt ent ­ gegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Celebrity nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Maßnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Celebrity kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.

10.2 Hilft Celebrity der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Celebrity den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Celebrity innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Celebrity erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch ge ­ nommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.

10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Celebrity zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadens ­ ersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Celebrity haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reise ­ vor ­ bereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen (sofern Celebrity nicht gemäß Ziff. 4.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

11.2 Die Haftung von Celebrity als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Celebrity oder von einem seiner Bediensteten oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3 Die Haftung von Celebrity als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist gemäß dem 2. Seerechtsänderungsgesetz (Anlage zu § 664 Handelsgesetzbuch) für Personenschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 163.683,00 und bei Kabinengepäckschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 2.045,00 begrenzt, jeweils pro Kunde und Reise. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens kann sich Celebrity jedoch nicht auf diese Haftungsbeschränkungen berufen. Die Gewährleistungs ­ ansprüche des Kunden gemäß vorstehender Ziff. 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Celebrity ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Celebrity zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Demgemäß regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Celebrity, soweit diese vertraglicher Luft ­ frachtführer ist, nach den Bestimmungen des Luft ­ verkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

11.5 Celebrity haftet nicht für die vom Kunden ­ eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Doku ­ menten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, haftet Celebrity bis zu € 3.068,00 je Kunde und Reise.

11.6 Celebrity haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

11.7 Celebrity haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z.B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziff. 4.6 und 4.7).

11.8 Celebrity haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Celebrity sind. Celebrity haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Celebrity ursächlich geworden ist.

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Celebrity erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Celebrity geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Ansprüche auf Schadens ­ ersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Landausflüge

13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. ­ Celebrity vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Celebrity an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffes für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.celebritycruises.com. Celebrity übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.

14. Einschiffung und Gepäck

14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im Allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten, mit der Rücktrittsfolge gemäß Ziffer 7.2.

14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.

14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Celebrity oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.

15. Anschlussprogramme

15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Celebrity dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Celebrity.

16. Pass/Visa/Impfung

16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Celebrity ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß der Storno ­ regelung in obiger Ziffer 7.2 hat.

16.2 Celebrity informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der ­ Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Celebrity nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder - für manche Länder - einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Celebrity Auskunft.

16.3 Celebrity wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.

16.4 Soweit Celebrity ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Celebrity ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Celebrity bedingt sind. Wenn Celebrity im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01. Oktober 2003 einen roten Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von den US-Behörden nicht mehr akzeptiert.

Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.

Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Celebrity verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.

16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Celebrity wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.

17. Allgemeines

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertraegs einschließlich der vorliegenden Reise ­ bedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.

17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Celebrity aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Celebrity wird durch deren Sitz Frankfurt am Main bestimmt. Für Klagen der Celebrity gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz der Celebrity maßgeblich.

17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Celebrity Xpedition

Zusatz zu den Allgemeinen Reisebedingungen

Bitte beachten Sie, dass für dieses Schiff zum Teil andere Reisebedingungen gelten. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

Eingeschlossene Leistungen

Der Reisepreis beinhaltet, abweichend von unseren üblicherweise eingeschlossenen Leistungen, zusätzlich noch

- Trinkgelder an Bord
- Getränke (Hauswein, Champagner, Bier sowie Softdrinks/Sodas)

Anzahlung

Zur Festbuchung einer Option benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von € 450,- pro Person. Erst bei Eingang des gesamten Anzahlungsbetrages wird eine Festbuchung vorgenommen.

Namensmeldung/-änderung

Bei Festbuchung müssen die korrekten Passagiernamen laut Reisepass angemeldet werden.

Namensänderungen können zu den obigen Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, so werden die Kabinen ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

Restzahlung

Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist 90 Tage vor der Abfahrt fällig und zahlbar.

Zusätzliche Informationen

Es gibt nur eine Essenssitzung am Abend. Wir empfehlen zwanglose Kleidung (legere Kombination aus Hemd und Hose für den Herrn, ein Ensemble aus Rock und Bluse oder Top für die Dame), mit Ausnahme des Captains Dinners, zu welchem wir informelle Kleidung empfehlen (Sportjackett oder Blazer für den Herrn, Hosenanzug oder Kleid für die Dame).

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Galaxy, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael's Club, und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc.


© 2008, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Reisebedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Änderungen vorbehalten.


Allgemeine Reisebedingungen für die Schweiz

1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im folgenden "Celebrity" genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.

2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen

2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Celebrity den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Celebrity für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Celebrity die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.  

2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschliesslich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein.

Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet

2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Celebrity ihre Behinderung mitteilen.

Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Celebrity Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.

Celebrity behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Celebrity die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen. Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.  

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Celebrity bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffs, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Massgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung massgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.  

3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, ausser wenn sie Teil der prospektmässig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind.

Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen.

Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Celebrity lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).

3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Celebrity aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Celebrity durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.

3.4 Bei Buchung einer Garantiekabine wird die endgültige Kabinennummer vor der Kreuzfahrt durch Celebrity zugeteilt. Änderungswünschen nach Zuteilung kann Celebrity nicht mehr nachkommen. Ein Umtausch gegen eine andere Kabinennummer ist nicht möglich. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf Unterbringung in der bestätigten Kategorie oder in den angebotenen Mindestkategorien
Z - Innenkabine
Y - Aussenkabine
X - Deluxe Kabine
W - Suite

Je nach Verfügbarkeit kann Celebrity auch eine Kabine in einer höheren Kategorie zuteilen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch hierbei ist nach Zuteilung keine Änderung mehr möglich.

4. Leistungsänderungen

4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmässig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Celebrity wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Celebrity im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.

4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt,
z. B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.

4.4 Celebrity behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.

4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Celebrity nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Celebrity gemacht wurden.

4.7 Reisebüros sind von Celebrity nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung von Celebrity hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages mit Celebrity abändern.

5. Reisepreis und Bezahlung

5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Massgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.  

5.2 Celebrity hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Massgabe bei einer Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Sofern der Kunde nicht bereits über den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche abgesichert ist, wird dem Kunden der entsprechende Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, auf Anfrage ausgehändigt.

5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Celebrity eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrtanmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.

5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Einschiffungsdatum bei Celebrity eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.

5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Celebrity kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart.

6. Preiserhöhung

6.1 Celebrity behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Vertragsänderung hat Celebrity den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer wesentlichen Vertragsänderung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Celebrity in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Celebrity über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung

7.1 Der Kunde kann bis 3 Tage vor dem Abreisedatum einen Ersatzreisenden schriftlich gegenüber Celebrity benennen. Diese Frist ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten. Celebrity kann dem Wechsel in der Person des Kunden nur widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche oder schiffsärztliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der Reisende der Celebrity als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 93,- pro Person. Widerspricht Celebrity der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund und tritt der ursprünglich gemeldete Kunde die Reise nicht an, kommen die nachstehenden Rücktrittsbedingungen zur Anwendung.

7.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam mit Eingang bei Celebrity oder bei dem vom Kunden beauftragten Reisebüro. Tritt der Kunde zurück, verliert Celebrity den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch steht Celebrity im Rücktrittsfall als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, die folgende pauschale Entschädigung - jeweils pro Person - zu:

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt:
5 % des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Reiseantritt:
25% des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Reiseantritt:
50% des Reisepreises
Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt:
75% des Reisepreises
Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt sowie Nichtantritt der Reise:
90% des Reisepreises

Diese Regelung gilt auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket.  

Die Stornopauschale gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (3 oder mehr Personen). Wird die Kabine letztendlich nur durch eine Person genutzt, wird der Preis einer Doppelbelegung berechnet (100% Einzelzimmerzuschlag). Weist der Kunde nach, dass Celebrity tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Celebrity auszugleichen.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen.

7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Celebrity ein Bearbeitungsentgelt von CHF 31,- pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung.

7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens vor der Abreise werden mit CHF 93,- pro Namen berechnet. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy.

Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von CHF 75,- pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden ausserdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.

7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren.

Gebührenübersicht

Umbuchungsgebühren:
bis 60 Tage vor der Abfahrt CHF 31,– pro Kabine
ab 59. Tag vor der Abfahrt Storno/Neubuchung

Namensänderung:
ab Festbuchung CHF 93,– pro Person

Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung:
CHF 75,– pro Kabine

8. Vertragskündigung durch Celebrity

8.1 Celebrity kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Celebrity nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der ?Guest Vacation Policy" (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die ?Guest Vacation Policy" wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die ?Guest Vacation Policy" ist auch vorab unter www.celebritycruises.ch erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemässen Ermessen der medizinischen Berater der Celebrity eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.  

8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Celebrity verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Celebrity nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

9. Höhere Gewalt

9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender aussergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.

9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Celebrity als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Celebrity die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Massnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Celebrity nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Massnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäss erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismässig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Celebrity kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.  

10.2 Hilft Celebrity der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemässen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Celebrity den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.  

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Celebrity innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Celebrity erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.

10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Celebrity zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1 Celebrity haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen (sofern Celebrity nicht gemäss Ziffer 4.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

11.2 Die Haftung von Celebrity als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Celebrity oder von einem seiner Mitarbeitenden oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist

11.3 Die Haftung von Celebrity als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist für Personenschäden sowie Kabinengepäckschäden gemäss den anwendbaren nationalen Gesetzen und Internationalen Übereinkommen, im Besonderen das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 sowie das Londoner Übereinkommen vom 19.11.1976, beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäss vorstehender Ziffer 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Celebrity ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Celebrity zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Demgemäss regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Celebrity, soweit diese vertraglicher Luftfrachtführer ist, nach den Bestimmungen der anwendbaren nationalen Luftverkehrsgesetze in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.

11.5 Celebrity haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, ist die Haftung von Celebrity gemäss Ziffer 11.3 beschränkt.

11.6 Celebrity haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

11.7 Celebrity haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z. B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziffern 4.6 und 4.7).

11.8 Celebrity haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Celebrity sind. Celebrity haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit dafür die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Celebrity kausal war.

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Celebrity erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschliesslich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Celebrity geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

13. Landausflüge

13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. Celebrity vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Celebrity an Bord des   jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.royalcaribbean.com. Celebrity übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.

14. Einschiffung und Gepäck

14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten mit der Rücktrittsfolge gemäss Ziffer 7.2.

14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.

14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Celebrity oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äusserlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äusserlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äusserlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.  

15. Anschlussprogramme

15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Celebrity dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Celebrity.

16. Pass/Visa/Impfung

16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Celebrity ist im Falle des Verstosses berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäss der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.2 hat.  

16.2 Celebrity informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für Schweizer Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Celebrity nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.

Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder - für manche Länder - einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Celebrity Auskunft.

16.3 Celebrity wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.

16.4 Soweit Celebrity ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Celebrity ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Celebrity bedingt sind. Wenn Celebrity im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

16.5 Für die Einreise in die USA benötigen Schweizer Staatsbürger einen maschinenlesbaren Reisepass. Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.

Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden vorlegen müssen, ist Celebrity verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.

16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Celebrity wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.

17. Allgemeines

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschliesslich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.

17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Celebrity aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. Für Klagen der Celebrity aus Verträgen mit Konsumenten bzw. in Verbrauchersachen gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden als Gerichtsstand.

17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Celebrity Xpedition

Zusatz zu den Allgemeinen Reisebedingungen

Bitte beachten Sie, dass für dieses Schiff zum Teil andere Reisebedingungen gelten. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

Eingeschlossene Leistungen

Der Reisepreis beinhaltet, abweichend von unseren üblicherweise eingeschlossenen Leistungen, zusätzlich noch

- Trinkgelder an Bord
- Getränke (Hauswein, Champagner, Bier sowie Softdrinks/Sodas)

Anzahlung

Zur Festbuchung einer Option benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von CHF 700,-   pro Person. Erst bei Eingang des gesamten Anzahlungsbetrages wird eine Festbuchung vorgenommen.

Namensmeldung/-änderung

Bei Festbuchung müssen die korrekten Passagiernamen laut Reisepass angemeldet werden.

Namensänderungen können zu den obigen Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, so werden die Kabinen ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

Restzahlung

Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist 90 Tage vor der Abfahrt fällig und zahlbar.

Zusätzliche Informationen

Es gibt nur eine Essensitzung am Abend. Wir empfehlen zwanglose Kleidung (legere Kombination aus Hemd und Hose für den Herrn, ein Ensemble aus Rock und Bluse oder Top für die Dame), mit Ausnahme des Captains Dinners, zu welchem wir informelle Kleidung empfehlen (Sportjackett oder Blazer für den Herrn, Hosenanzug oder Kleid für die Dame).

Celebrity Cruises, Celebrity Xpedition, Celebrity Century, Celebrity Constellation, Celebrity Galaxy, Celebrity Infinity, Celebrity Millennium, Celebrity Mercury, Celebrity Solstice, Celebrity Summit, Elemis AquaSpa, Michael's Club, und Celebrity Escapes sind eingetragene Warenzeichen bzw. Servicemarken von Celebrity Cruises Inc.


© 2008, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Reisebedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Änderungen vorbehalten.


Wir beraten Sie gerne

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Mo. bis Fr. 08:00 bis 19:00 Uhr
Sa. 09:00 bis 14:00 Uhr

Tel.:

069 / 92 00 71 - 55

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